Bankverbindungen pfänden, Kontaktadressen

(Erstveröffentlichung 2011/ständige Ergänzungen bzw. Abänderungen)

Bei Pfändungen bezüglich der Bankverbindungen ist natürlich erst in Erfahrung zu bringen um welche Bank es sich handelt.

Soweit man eine Bankleitzahl vorliegen hat, kann man im Internet nach der Bezeichnung der Bank recherchieren.

Soweit die Bank verschiedene Niederlassungen hat, z.B. bei einer Volksbank, rufe ich bei einer Zweigstelle an und frage unter Angabe der Kontonummer (soweit vorhanden) nach unter welcher Adresse ich die Pfändung zustellen lassen kann.

Meist bekomme ich dadurch auch gleich die Antwort geliefert ob das Konto noch existent ist.

Frage ich direkt nach ob das Konto noch existiert, bekomme ich aus „Datenschutzgründen“ keine Antwort.

Wichtig bei der Adresse des Drittschuldners ist, dass es sich um keine Postfachadresse handelt. Es muss definitiv eine Straße, Platz oder ähnliches angegeben werden. Da der zustellende Gerichtsvollzieher dort tatsächlich hinläuft und diesen Beschluss einem Mitarbeiter in die Hand drückt.

Wenn man sich die Zustellungsurkunde ansieht, sieht man das Zustelldatum mit Uhrzeit.

Die Uhrzeit ist deswegen wichtig, da, sollte später am Tag noch mal ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt werden, die Uhrzeit maßgeblich ist dafür, welcher Anspruch als erstes bedient wird.

Im Laufe der Zeit habe ich mich durch die „Bank-Drittschuldner“ durchgekämpft. Das ist gar nicht so einfach bei den großen Banken die richtige Adresse und die richtige Bezeichnung zu erfahren.

Banken sind gerne und sofort bereit die Pfändung nicht anzuerkennen, weil sie „falsch“ bezeichnet sind und damit nicht Drittschuldner. Da habe ich mich schon so manches mal furchtbar geärgert.

Hier habe ich ein paar Bank-Anschriften:

bei Commerzbank-Pfändungen ehemals Dresdner Bank jetzt auch Commerzbank) am besten immer vorher in der Zentrale anrufen (Frankfurt: Tel.: 069/136-20) und unter Angabe der Bankleitzahl  bzw. der PLZ sich die zuständige Pfändungsstelle nennen lassen, da mittlerweile nicht mehr nach ehemals Dresdner Bank-Kunden und schon immer Commerzbank-Kunden unterschieden wird, sondern die Pfändungen „nach Gebieten“ verteilt werden. (Kleiner Tipp, i.d.R. werden die Postleitzahlengebiete 5…. bis 9…. Düsseldorf zugeordnet und 0…. bis 4…. Berlin) (Stand 15.11.2022: wird nach wie vor in PLZ-Gebiete unterteilt)

                                                   entweder

Commerzbank AG, GS-BO BSC-West, CoC Pfändungen Düsseldorf, (vormals Fritz-Vomfelde-Str. 8, 40547 Düsseldorf), jetzt Breite Str. 10, 40213 Düsseldorf

(Fax für Pfändungsabteilung Düsseldorf, Fax-Nr.: 01802 224 496)

Heute habe ich mehrere Mitteilungen von Mitlesern (danke dafür!) sowie Post von der Commerzbank bezüglich der Pfändungsabteilung in Düsseldorf erhalten.

Die Pfändungsabteilung hat jetzt folgende Anschrift:

Commerzbank AG, CoC Pfändungen, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf (Email: Pfaendungduesseldorf@commerzbank.com)

 (Anschrift für Schriftverkehr nach Zustellung der Pfändung: Commerzbank AG Group Banking & Market Operations Banking Service Center, CoC Pfändunge, Postfach, 40300 Düsseldorf, Fax: 049 69 40565-2078) Daten Commerzbank aktualisiert, nachdem ein aufmerksamer Mitleser mir die neue Fax-Nr. mitgeteilt hat/16.05.2023

Auf ausdrückliche telefonische Rückfrage hat man mir in der Zentrale versichert, dass weiterhin die Trennung nach Postleitzahlengebieten besteht und die Pfändungsabteilung in Berlin nach wie vor Bestand hat. (15.11.2022)

                                                      oder

Commerzbank AG,  CoC Pfändungen Berlin, Koppenstr. 93, 10243 Berlin

(Fax für Pfändungsabteilung in Berlin: Fax-Nr.: 01802 224 496) 

Daten Commerzbank aktualisiert/überprüft 07.10.2014/25.08.2015, ergänzt um die Buchstaben GS-BO BSC-… gem. telefonischer Auskunft der Zentrale vom 24.09.2015, überprüft am 13.04.2016, überprüft 23.12.2016

Für beide Abteilungen gilt die gleiche Fax-Nr. (werden digitalisiert am PC empfangen und dort an die richtige Abteilung verteilt)

(Tatsächlich in der Commerzbank-Zentrale in Frankfurt nachfragen, nicht bei einer der Niederlassungen, da „Gerüchte“ kursieren, dass die Pfändungsabteilung in Berlin nicht mehr existiert, 25.08.2015)

Von einer aufmerksamen Mitleserin wurde mir Folgendes dankenswerterweise mitgeteilt:

„Die Commerzbank AG hat uns mit Schreiben vom 20.01.2021 folgendes mitgeteilt:

Die Bearbeitung erfolgt für den Drittschuldner Commerzbank AG (inclusive der ehemaligen comdirect Bank AG sowie der ehemaligen Dresdner Bank AG) ausschließlich an folgenden Standorten:

für Schuldner in den Postleitzahlbereichen (erneut abgefragt 15.11.2022)
01 bis 33, 37 bis 39, 42 bis 49, 58 bis 59, 98 bis 99:
Commerzbank AG, CoC Pfändungen, Koppenstraße 93, 10243 Berlin (Fax: 069/13659904)

für Schuldner in den Postleitzahlbereichen (erneut abgefragt 15.11.2022)
34 bis 36, 40 bis 41, 50 bis 57, 60 bis 97:
Commerzbank AG, CoC Pfändungen, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf (Fax: 069/405652078)

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Deutsche Postbank AG

gibt aktuell folgenden Hinweis:

 „Nach der Verschmelzung der Deutsche Postbank AG, einschließlich des Geschäftsbereichs DSL-Bank auf Die DB Privat- und Firmenkundenbank im Mai 2018 ist am 15.05.2020 die DB Privat- und Firmenkundenbank AG auf die Deutsche Bank AG (Frankfurt am Main, HRB 30000) verschmolzen worden…“ …

„…, Pfändungen, die uns ab Verschmelzung mit der Drittschuldnerbezeichnung der verschmolzenen Gesellschaft zugestellt werden, berücksichtigen wir für die Deutsche Bank AG als Drittschuldner. Eine Korrektur Ihrerseits ist insoweit nicht erforderlich. Soweit Sie aus organisatorischen Gründen mehrere Drittschuldnererklärungen erhalten könnten, ist in der jeweiligen Erklärung gesondert darauf hingewiesen.“ …


"Hinweis zur Zwangsvollstreckung:

Die Postbank ist eine Niederlassung der Deutsche Bank AG im Sinne von § 13 HGB. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung verwenden Sie bitte folgende Adresse (Zustell-Empfangsvollmachten sind Mitarbeitenden der Betriebs-Center für Banken AG erteilt):

an Deutsche Bank AG, Vertreten durch den Vorstand, c/o Betriebs-Center für Banken AG, Überseering 10, 22297 Hamburg

das vorliegende Schriftstück datiert vom 18.03.2022 (Tel.: 0228-55001000, Fax: 0228 5500-5515)

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bei BW-Bank, jetzt Landesbank Baden-Württemberg sind die Pfändungen für ganz Baden-Württemberg an die

Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), Abteilung 3877H, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart

zu richten, (Tel. Zentrale: 0711/127-0) (aktualisiert 04.07.2013/überprüft 29.04.2014/31.07.2015)  Durch eine aufmerkame Leserin bin ich auf die neue Anschrift aufmerksam gemacht worden. Ich habe dort angerufen und nachgefragt und es wurde mir noch mitgeteilt, dass die Abteilung 3877 H dafür im Hause der LBBW zuständig ist. Danke für die Aufmerksamkeit 

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bezüglich der Citibank sind durch die Umfirmierungen die Pfändungen an TARGOBANK AG, c/o TARGO Dienstleistungs GmbH, Harry-Epstein-Platz 5, 47051 Duisburg  zu richten, (aktualisiert/überprüft 115.11.2022) (über Zentrale in Düsseldorf, Tel.:0211/8984-0, FAX-Nr. 0203/34716111)

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Bei der Deutschen Bank (bisher Bismarckplatz 1, 45128 Essen) hat sich nun scheinbar auch die generelle Zustelladresse geändert. Bereits viele Kolleginnen und Kollegen haben mich auf die nunmehr zu verwendende Anschrift hingewiesen. Besten Dank dafür 😊

Zustellungen/Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse sollen zukünftig an

Deutsche Bank AG,

Deutsche Bank AG, vertr. d.d. Vorstand

c/o BCB Hamburg, Überseering 10,

22297 Hamburg

übermittelt werden.

Habe heute telefonisch unter 069/910 100 96 (Zentrale)  nachgefragt (man muss sich auf ne Warteschleife einstellen) ob die Adresse noch aktuell ist; ja ist sie, sie wurde mir so bestätigt. 07.03.2023

(Fax Pfändungsabteilung: 0201/246488-58 oder -59). 

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Momentan habe ich am meisten Probleme mit der (ehemaligen) SEB-Bank. Teile der SEB-Bank wurden an die Santander Bank verkauft und zwar wohl nur die Privatkundengeschäfte der SEB AG mit Wirkung zum 31.01.2011. Die Santander Bank schreibt mir dann in schönen regelmäßigen Abständen, dass die Santander Consumer Bank AG nicht identisch ist mit der SEB AG und deshalb der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht anerkannt wird. Ich habe jetzt schon mehrfach einen entsprechenden Ergänzungsbeschluss beim erlassenden Gericht beantragt dass die Santander Bank sehr wohl als Rechtsnachfolger die Pfändung anerkennen muss.

Am Besten fragt ihr, falls ihr die SEB als Drittschuldner habt, bei der Santander Bank, anrufen (Telefon-Nr.: 0180 – 55 56 709, kostet aber 14 Cent, oder aber habe ich noch eine Sachbearbeiterin-Telefon-Nummer: 02102/426-426) und konkret nachfragen, am Besten mit BLZ und Konto-Nummer, welche genaue Adresse und Benennung der Drittschuldner hat. Die Postanschrift der Pfändungsabteilung der Santander Bank ist nach meiner Information: Santander Bank, Servicecenter Mannheim, Tratteurstr. 28-32, 68165 Mannheim.

Zwischenzeitlich bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, dass Briefe an die Tratteurstr. 28-32 in Mannheim mit dem Zusatz „unbekannt verzogen“ zurückkommen. Die Santander-Bank hat nunmehr auf ihrem Briefbogen: „Santander Consumer Bank AG, Hauptverwaltung, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach„. Dort sind Zustellungen erfolgreich. (aktualisiert 30.12.2014)

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Sparkasse Schwäbisch Halllt. Zustellurkunde des zuständigen OGV: Sparkasse Schwäbisch Hall, Dolanallee in 74253 Schwäbisch Hall-Hessental (Empfänger Frau/Herrn Bauer/Lang)

aktualisiert 26.05.2011

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Danke für den Hinweis auf die Pfändungsadresse der KSK Düsseldorf

 Kreissparkasse Düsseldorf, Pfändungsbearbeitung, Hauptstr. 160,

42579 Heiligenhaus      (ergänzt 26.08.2020)

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KSK Böblingen (Sindelfingen) (BLZ 60350130): Wolfgang-Brumme-Allee 1, 71034 Böblingen (Zentrale: Tel.: 07031/77-1000)

aktualisiert 27.07.2011

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Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen, Bahnhofstr. 8, 73728 Esslingen

Das Hauptgebäude wurde abgerissen und nunmehr wieder neu erbaut , daher wieder Bahnhofstr. 8, 73728 Esslingen (in der Vogelsangstr. 2 in Esslingen ist zwar noch ein Teil der Verwaltung, Zustellungen aber nunmehr wieder in die Bahnhofstraße (Tel. Zentrale: 0711/3985000)     überprüft und aktualisiert: 21.07.2021

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KSK Ludwigsburg Schillerplatz 6, 71638 Ludwigsburg (BLZ 60350130) (Tel.: 07141/148-0)   (20.06.2017)

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UnicreditBank GmbH/HypoVereinsbank (Tel.Zentrale: 089/378-0):

Von einer aufmerksamen Leser/in wurde ich auf die Veränderung der Firmierung aufmerksam gemacht 🙂 Wenn man sich unsicher ist, am besten kurz anrufen.

Nachdem ich darauf hingewiesen wurde, dass nunmehr eine Adresse gelten soll in München habe ich bei der Pfändungsabteilung der UniCredit Bank AG angerufen und die haben mir mitgeteilt dass beide Adressen, also München und Hamburg als Zustelladressen gelten

UniCredit Bank AG, Customer Information Germany, Graskeller 2, 20457 Hamburg 

UniCredit Bank AG  Customer Information Germany,  Kardinal-Faulhaber-Str.14,
80333 München       

Telefon Pfändungsabteilung: +49 89 378 31163, Fax: +49 89 378 27638

Es können also tatsächlich beide Adressen (also entweder/oder) verwendet werden, unabhängig von dem Ort der Niederlassung oder des Schuldners.

Hat mir heute ein freundlicher Mitarbeiter der Pfändungsabteilung mitgeteilt/bestätigt, wobei ich in München angerufen habe (Sitz der Bank) und die Mitarbeiterin meinte, am Besten nach München schicken 🙂    (überprüft: 20.02.2024)
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Volksbank Stuttgart eG, Daimlerstr. 129, 70372 Stuttgart 

Bankleitzahl: 600 901 00 Tel.: Telefon +49 (0711) – 181 – 0 Fax: +49 (0711) – 181 – 2497

Internet: www.volksbank-stuttgart.de  E-Mail: info@volksbank-stuttgart.de

Adresse geändert 28.06.2021, dank einer aufmerksamen Mitleserin

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SWN Kreissparkasse Waiblingen, Alter Postplatz 8 71332 Waiblingen

Bankleitzahl: 602 500 10

Telefon: 07151 5050 Telefax: 07151 5051, Internet: www.swn-online.de, E-Mail: info@swn-online.de, aktualisiert 19.01.2012

______________________________________________________________________________Berliner Volksbank eG, Wittestr. 30, Haus M, 13509 Berlin  /Tel.Zentrale:030/3063-0

die Adresse wurde mir von einer aufmerksamen Leserin übermittelt und ich habe sie berufsbedingt (sorry) überprüft…. danke  (06.09.2013)

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Volksbank Hohenzollern-Balingen eG, Abteilung Recht/Sanierung, Obertorplatz 13, 72379 Hechingen    (lt. eigenem Anschreiben der Voba Hohenzollern Januar 2016)

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von der Norisbank mitgeteilt, dass für künftige Pfändungen nach wie vor die folgende Anschrift zu nutzen ist:

Norisbank GmbH, vertr.d.d.GF, Bismarckplatz 1, 45128 Essen

(Tel. Zentrale: 030-31066000) (ich habe heute die Adresse erneut telefonisch überprüft nachdem mir von einer aufmerksamen Leserin mitgeteilt wurde, dass die Pfändungen nun lt. Norisbank eine Anschrift in Hamburg zu nutzen sei, nämlich die Anschrift Norisbank GmbH,vertr.d.d.GF, c/o Betriebs-Center für Banken AG, Überseering 10, 22297 Hamburg)

Es wurde mir ausdrücklich  mitgeteilt, dass nach wie vor die Anschrift in Essen die für ZUSTELLUNGEN zuständige Anschrift sei und ggf. der weitere schriftliche Kontakt über die Adresse in Hamburg geht.  Wie mir eine Kollegin am 11.07.2023 mitteilte, wurde auch Ihr die Adresse in Essen mitgeteilt. (telefonisch erneut überprüft 21.07.2023)

Fax-Nr.: durch eine Leserin mitgeteilt: 0201/24648858)

Hierzu hat eine Leserin meiner Seite folgende Mitteilung der Norisbank erhalten: 

„Hallo Jutta,
Deine Seite ist echt super!
Ich habe mit Datum vom 19.07.2022 folgende Nachricht erhalten:
„… für die Zustellung von Kontopfändungen beachten Sie bitte künftig unsere geänderte Zustellanschrift:
Norisbank GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer
c/o Betriebs-Center für Banken AG
Überseering 10
22297 Hamburg

Achtung: Seit dem 01.07.2022 akzeptieren wir keine Ruhendstellung bzw. Aussetzungen mehr.“

Ich werde es nach wie vor weiter so machen, dass ich vorher anrufe und nachfrage, sicher ist sicher.                21.07.2023

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Union Investment Service Bank AG, Weißfrauenstr. 7, 60311 Frankfurt/Main              (Tel. Zentrale: 069/589980)     (telefonisch überprüft 25.10.2016)

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Von einem lieben und aufmerksamen Gerichtsvollzieher habe ich diese Mitteilung erhalten:

Nach entsprechenden gerichtlichen Überprüfungen sind die Zustellungen von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen an die S-Servicepartner möglich und rechtlich wirksam . Zudem sind sie von den teilnehmenden Sparkassen ausdrücklich erwünscht. Es erfolgt die Beantwortung und sonstige Abarbeitung der Pfändungen von hier aus zentral und
beschleunigt. An die Banken ggfls. direkt erfolgte Zustellungen werden an diese Servicegesellschaft übersandt und von hier bearbeitet)
=
Etliche Sparkassen haben diese Servicegesellschaften ausdrücklich zur Auslagerung entsprechender Arbeitsbereiche als Dienstleister gegründet , rechtlich ausgestaltet sowie vollumfänglich bevollmächtigt. Entsprechende stets aktualisierte Zustellvollmachten liegen dort aus und im zuständigen Amtsgericht in den Generalakten vor.
=
Bereits bei der Antragstellung eines Pfändungs- und Überweisungsbe-schlusses ist der Drittschuldner zu bezeichnen mit
„S-Servicepartner Norddeutschland GmbH als Zustellbevollmächtigte der … -Sparkasse, Sonninstraße 24-28, 20097 Hamburg“.
bzw.
„….. Sparkasse , Zustellbevollmächtigte: S-Servicepartner Norddeutschland GmbH , Sonninstraße 24-28, 20097 Hamburg“.
=
Die S-Servicepartner Norddeutschland GmbH ist aktuell bevollmächtigt für :
Hamburger Sparkasse AG / HASPA ,
Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg ,
Sparkasse Oberhessen ,
Sparkasse am Niederrhein ,
Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg ,
Stadtsparkasse Barsinghausen ,

Sparkasse Stade-Altes Land ,
Kreissparkasse Lüneburg ,
Stadtsparkasse Wunstorf ,
Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn ,
Sparkasse Südholstein ,
Stadtsparkasse Wedel ,
Sparkasse Barnim ,
Bordesholmer Sparkasse,

Sparkasse Harburg-Buxtehude.
=
Ähnliches gilt für diverse Volk- und Raiffeisenbanken
=
Hier tritt das VR VertriebsServiceCenter eG (VR VSC eG), Hammerbrookstraße 63, 20097 Hamburg

als Zustellbevollmächtigte und Dienstleister für u.a. folgende Institute auf:
(VB Volksbank , VR Volksbank Raiffeisenbank)
=
Hamburger Volksbank eG,
VR Bank Lausitz eG,
Raiffeisenbank Südstormarn eG,
VB Börde-Bernburg eG,
Kieler VB eG,
VB Spree-Neiße eG,
VR PLUS Altmark-Wendland eG,
Volksbank Mitte eG
=
…nicht abschließende Aufstellung     (21.07.2023) 

Beachtet aber bitte nachstehenden Kommentar zu Zustellung an Servicepartnern

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Hier noch ein Kommentar eines Lesers meiner Seite bezüglich der Verwendung der Servicepartner (u.ä.), den ich euch nicht vorenthalten will, da es auch meine Meinung widerspiegelt:

Guten Tag,

es ist sehr bewundernswert, welche Mühe sich manche machen;-)

Allerdings ist der Aufwand eigentlich nicht erforderlich, weil es immer korrekt ist, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse unter der Hauptanschrift (= Sitz eines Kreditinstituts) oder in irgendeiner Geschäftsstelle zuzustellen.
Die Kreditinstitute müssen diese Pfändungen selbstverständlich unter Berücksichtigung des Zustellungszeitpunktes abarbeiten und dürfen die Annahme auch nicht ablehnen.
Insbesondere die Zustellung an Serviceunternehmen (wie aktuelle in Hamburg) ist hingegen nicht nur nicht erforderlich, sondern kann im Einzelfall sogar zu Problemen führen, die es bei direkter Zustellung an die Kreditinstitute nicht gäbe. Denn vor Einleitung einer Pfändung weiß man nicht sicher, ob das Serviceunternehmen tatsächlich wirksam zur Entgegennahme von Zustellungen bevollmächtigt ist.
Eine wirksame Zustellung wäre damit nicht gewährleistet, während sie immer sichergestellt ist, wenn man an die Kreditinstitute direkt zustellt.
Ob die Banken und Sparkassen ihre Verwaltungsapparate verschlanken und/oder auslagern, würde mich als Gläubiger erst einmal nicht interessieren.

Mit den Servicecentern hat man im Übrigen nicht immer die allerbesten Erfahrungen gemacht. Insbesondere Lösungen, die es im direkten Kontakt Kunde/Kreditinstitut gibt, sind selten bis überhaupt nicht gewährleistet. Bei Zustellungen vor Ort schaltet sich dann trotz aller Zentralisierung immer mal wieder der zuständige Kundenberater ein – mit einem guten Ende für Gläubiger.

Vielen Dank, dass auch ein kritischer Kommentar erlaubt ist.“

02.08.2022

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ING-DiBa AG, Theodor-Heuss-Allee 2, 60486 Frankfurt am Main

(überprüft am 01.07.2015 durch Anruf bei der Zentrale: 069 / 50 50 90 69) danke an meine aufmerksamen Leser J

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Eine aufmerksame Leserin hat mir die Adressänderung der

Deutsche Kreditbank AG, Pfändungsabteilung, Herzbergstr. 56-59, 10365 Berlin

Tel. 030 12030-6989     Fax. 030 120306990

mitgeteilt, ich habe dort heute 06.09.2023 nachgefragt und mir die Adresse bestätigen lassen. 

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Volksbank eG Horb-Freudenstadt (hat 2 Hauptstellen und 14 Geschäftsstellen) (BLZ 64291010) Schillerstraße 17, 72160 Horb (lt. telefonischer Auskunft des Service-Centers 07441/861-0) werden Pfändungen in der Hauptstelle in Horb bearbeitet)         01.09.2015

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Volksbank Raiffeisenbank eG, Greifswald-Anklam-Ueckermünde-Altentreptow, c/o VR VertriebsServiceCenter eG, Hammerbrockstr. 63, 20097 Hamburg (Tel. Hauptstelle:  03834-547-103) (ein aufmerksamer Leser hat mir ein Anschreiben der Volksbank weitergeleitet wo das drin steht, vielen Dank) werden Pfändungen in der Hauptstelle in Horb bearbeitet)         04.04.2017

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Degussa Bank AG, Abteilung PKKT, Team Pfändungen, Theodor-Heuss-Allee 74, 60486 Frankfurt (die Adresse entspricht der Adresse der Zentrale; Tel-Zentrale: 069 / 3600 – 5555, auf diese Bank wurde ich über einen direkten Post bei Facebook aufmerksam gemacht 🙂 04.04.2017

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Fidor Bank AG, Sandstr. 33, 80335 München Zentrale: (089) 189 085 233, Email: pfaendung@fidor.de, Fax: (089) 189 085 199

überprüft 26.02.2021
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Landesbank Berlin AG, Alexanderplatz 2, 10178 Berlin (Tel. zentraler Bereich Berl. Sparkasse: 030/869801)                                                                                                                                                     (überprüft 16.09.15/26.04.2016)__________________________________________________________________________________________________

Sparda-Bank Baden-Württemberg eG, Am Hauptbahnhof 3, 70173 Stuttgart, SpardaTelefon-Service Tel. 0711 / 2006-3801   (überprüft 20.06.2017)

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17.05.2022: Die SpardaBank Berlin eG schreibt: „Im Sinne einer zeitnahen Bearbeitung der Pfändungsangelegenheiten bitten wir Sie, die für die Sparda-Bank Berlin eG, als Drittschuidnerin bestimmten Pfändungen zukünftig an folgende Adresse zuzustellen:
Sparda-Bank Berlin eG
c/o Pfändungsbearbeitung 3132 SERVISCOPE AG, Bokelfenner Str. 7
33758 Schloß Holte-Stukenbrock

(Ein aufmerksamer Leser hat mir ein Anschreiben entsprechendes Schreiben der Sparda-Bank Berlin weitergeleitet, vielen Dank) 

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Sparda-Bank Hessen eG,
Osloer Str. 2, 60327 Frankfurt am Main (also z.B. für Sparda Bank in Wetzlar), (Zentrale: Telefon: 0 69 / 75 37-0, Telefax: 0 69 / 75 37-769) überprüft am 17.05.2017

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Sparda-Bank Südwest eG, Rhabanusstraße 1, 55118 Mainz, Sparda Service-Center 06131/ 63 63 63     (nachdem mir von einer Leserin eine andere Adresse mitgeteilt wurde habe ich diese heute telefonisch überprüft und mir wurde erneut die Rhabanusstr. genannt. (überprüft 04.04.2017)

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comdirect bank Aktiengesellschaft, Pascalkehre 15, 25451 Quickborn, Kontakt: Telefon: 04106 – 704 0                 

Von einer aufmerksamen Leserin wurde mir heute Folgendes mitgeteilt: „Wie Sie schon der Presse entnehmen konnten, wurde die comdirect AG am 02.11.2020 auf die Commerzbank Ag verschmolzen. Wir bitten Sie, bei künftigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht mehr unsere Adresse in Quickborn zu verwenden, sondern ausschließlich die bekannten Adressen für die Drittschuldner bei der Commerzbank AG:

Commerzbank AG
CoC Pfändungen
Koppenstr. 93
10243 Berlin

beziehungsweise

Commerzbank AG
CoC Pfändungen
Am Seestern 1
40547 Düsseldorf

Die Aufteilung auf die Standorte erfolgt entsprechend der Vorgehensweise bei der Commerzbank AG.“

07.04.2021

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DekaBank Deutsche Girozentrale, Mainzer Landstr. 16, 60325 Frankfurt am Main, Kontakt: Telefon: 069/7147/652   Lt. telefonischer Auskunft v. 26.04.2016 ist der Pfü zuzustellen an: Hahnstr. 55, 60528 Frankfurt am Main                    ( überprüft 26.04.2016)__________________________________________________________________________________________________

Sparkasse Rhein-Nahe, Kornmarkt 5, 55543 Bad Kreuznach Tel.: 0671/94-0     26.04.2016

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von einer aufmerksamen „Mitstreiterin“ wurde ich auf die Adresse der 

Sparkasse KölnBonn, ExpertenCenter Pfändungen, Adolf-Grimme-Allee 2-4, 50829 Köln

die Dame in der Zentrale (0221/226-0) sagte mir dass Pfändungen auch unter der Hauptstelle: Sparkasse KölnBonn, Hahnenstraße 57, 50667 Köln zugestellt werden könnten    06.07.2016

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BBBank eG, Herrenstraße 2-10, 76133 Karlsruhe

Telefon: 07 21 141-0 Telefax: 07 21 141-497                     06.07.2016

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Stadtsparkasse Wuppertal, Abt. 453/Pfändungen, Johannisberg 1, 42103 Wuppertal

(Tel.: 0202/488-2424 Zentrale)                                             25.08.2016

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Stadtsparkasse München, hier wurde mir von einer Leserin mitgeteilt, dass ihr die Stadtsparkasse in einer Drittschuldnererklärung (vom 16.05.2017) mitgeteilt hat, dass Vollstreckungsmaßnahmen seit dem 20.10.2016 an die Adresse Stadtsparkasse München c/o DSGF mbH, Chiemgaustr. 109, 81549 München, (Fax-Nr.: 089-2167-954300) (von einem aufmerksamen Leser noch ne Fax-Nr. 0221/990090773)zugestellt werden sollen.

Ich selbst habe heute in der Zentrale der Stadtsparkasse München (Tel.: 089 2167-0) angerufen und nachgefragt wohin nunmehr zugestellt werden soll; die Mitarbeiterin hat mir gesagt, dass sie die Anweisung haben, die Anschrift der Zentrale, also: Stadtsparkasse München, Sparkassenstr. 2, 80333 München, anzugeben. Ich werde, sollte ich diese Adresse brauchen, kurz in der Zentrale nachfragen, was dann aktuell gilt. 17.05.2017

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VR Bank HessenLand eG, Marburger Str. 6-10, 36304 (Tel: 06631/7937-0)

nachdem mich eine aufmerksame Leserin auf diese Bank hingewiesen hat, habe ich diese heute überprüft und mir wurde diese Adresse als die für Pfü`s geltende mitgeteilt.                                      04.04.2017

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Volksbank Lahr, Schillerstr. 22, 77933 Lahr, Tel.: 07821/2720   (26.04.2019)

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Bankhaus Mayer AG, Friedrichring 28-30, 79098 Freiburg (Zentrale Tel.: 0761/28200-0) (26.04.2019)

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07.11.2016: Heute mal ein paar „Bankverbindungen“ die zwischenzeitlich öfters zum Tragen kommen:

-PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. 5. Etage, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg

(Anspruch D, ich nehme folgenden Zusatz: Zahlung der zu Gunsten der Schuldnerin bestehenden Guthabens auf ihrem PayPal-Konto sowie auf Herausgabe der monatlichen Abrechnungen ab Zustellung der Pfändung bis zur Erfüllung der Forderung) (UND: (so gehe ich vor:) auf Seite 1 „die Zustellung wird selbst veranlasst ankreuzen und nach Zugang des erlassenen Pfü’s diesen per Einschreiben an PayPal senden; am besten ist es wenn ein eigenes PayPal-Konto besteht und dieses mit angegeben wird beim Gläubiger, da PayPal eigene Gebühren von dem einbehaltenen Betrag abzieht und nur den „Rest“ überweist)

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-First Data Deutschland GmbH, Konrad-Adenauer-Allee 1 – 11, 61118 Bad Vilbel (bezüglich Visa und Mastercard) (Anspruch G)

-American Express Services Europe Limited, Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankurt am Main (Anspruch G)

(Anspruch G: )

mein Anspruchssatz: Gepfändet wird der angebliche Anspruch d. Schuldnerin als Vertragsunternehmen gegen das Kreditkartenunternehmen auf gegenwärtige und zukünftige Vergütung aller Art, insbesondere auf Bezahlung der Kaufpreise für Wareneinkäufe (und Vergütung von Dienstleistungen) (abzüglich eines Disagios). Von der Pfändung umfasst ist auch der Anspruch bzw. das Recht auf Erteilung der Abrechnung.)

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Von der lieben Heike habe ich dies bekommen: „die Zustellungsadresse für PfÜBs für die Volksbank in der Ortenau eG und Volksbank Schwarzwald Baar Hegau hat sich aufgrund Verschmelzung geändert:
Volksbank eG
-Pfändungsabteilung-
Am Riettor 1
78048 Villingen-Schwenningen.               (Dezember 2020)

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N26 Bank GmbH, jetzt Voltairestr. 8, 10179 Berlin

Telefon: 030 364286880                     23.11.2023 (danke an eine aufmerksame Leserin)

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DAs kam heute (05.03.2024) per Email: „…wir möchten Sie hiermit über unsere neue Postanschrift informieren:

Qonto/OLINDA Zweigniederlassung Deutschland
Warschauer Platz 11-13
10245 Berlin
Deutschland“

Ist doch nett von denen 🙂 

 

 

Weitere Bankadressen werde ich nach und nach ergänzen; an dieser Stelle auch besten Dank für Mitteilungen,  mitlesen und auch mal loben 🙂

Gruß Jutta

   

 

 

885 a ZPO, beschränkter Vollstreckungsauftrag (zum 01.05.2013)

Räumung von Wohnraum vormals das „Berliner Modell“ genannt, wird durch § 885a ZPO „beschränkter Vollstreckungsauftrag“ ersetzt

Das Problem bei Räumungen bis April 2013 war, dass der Gerichtsvollzieher nicht nur die Mieter aus den Räumlichkeiten weisen musste, sondern auch, falls der Schuldner nicht selbstständig ausgezogen war, das Mobiliar und anderes, unter Zuhilfenahme einer Spedition entfernen und einlagern lassen.

Es war mit Kosten von rund € 1000,00 pro zu räumenden Raum zu rechnen. Der Gerichtsvollzieher verlangte vorab einen ordentlichen Vorschuss und der Vermieter (Gläubiger) musste diesen vorab zur Verfügung stellen.

Unter Umständen (also meistens) blieb der Vermieter neben der eventuell eh schon rückständigen Miete auch noch auf den Räumungskosten sitzen.

Aus dieser durchaus schlechten Situation für die Vermieter heraus, wurde über das Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) diese Art der Zwangsräumung, das so genannte „Berliner Modell“ kreiert. Damit konnte „nur“ der Mieter „entfernt“ werden.

Der Name „Berliner Modell“, so Wikipedia, stammt von zahlreichen Rechtsprechungs-nachweisen aus dem Berliner Raum.

Das „Berliner Modell“ ist in nun vereinfachter Form als „beschränkter Vollstreckungsauftrag“ seit dem 1. Mai 2013 in § 885a ZPO geregelt. Danach ist, nicht nur durch die Rechtsprechung sondern direkt durch das Gesetz geregelt, dass der Vollstreckungsauftrag auf die Herausgabevollstreckung (Entfernung der Mieter) beschränkt werden kann.

In § 885 a ZPO ist ebenfalls geregelt, dass der zuständige Gerichtsvollzieher die dabei frei ersichtlichen beweglichen Sachen zu dokumentieren hat, die sich in der Wohnung befinden. Unabhängig davon ob sich der Vollstreckungsauftrag darauf bezieht oder nicht.

Bezüglich der zurückgelassenen Sachen des Mieters können diese, soweit sie nicht verwertet wurden, nach der in § 885 a ZPO geregelten Verwahrzeit von einem Monat, vernichtet/entsorgt werden. Abfall kann natürlich sofort entsorgt werden.

Sachen, die nicht verwertet werden können, kann der Mieter gem. § 885a Abs. 4 Satz 4 ZPO nach einem Monat vernichten.

Achtung: Sachen, die dem Vermieterpfandrecht unterliegen (z. B. werthaltige Luxusgegenstände), sind entsprechend nach den §§ 1257, 1233 – 1240 BGB im Wege der öffentlichen Versteigerung zu verwerten. Sie dürfen nicht vernichtet werden.

Die übrigen zwar Sachen, die nicht dem Pfandrecht unterliegenden, aber gleichwohl verwertbaren Sachen sind, sind zu verwerten (hinterlegungsfähige Sachen durch Versteigerung, andere Sachen durch freihändigen Verkauf).

Ergebnis:

Das bisherige „Berliner Modell“ bzw. der jetzige „beschränkte Vollstreckungsauftrag“ ist  schnell und kostengünstiger als andere Arten der Räumung. Auf jeden Fall zu empfehlen, wenn die zu räumende Wohnung entweder leer ist, nur noch Müll enthält oder der Mieter der Entsorgung der zurückgelassenen Sachen zustimmt. Ich persönlich favorisiere diese Art der Räumung eigentlich in nahezu allen Räumungssachen. Man sollte aber auf jeden Fall beachten, dass die dem Schuldner gehörenden bzw. hinterlassenen Sachen nicht einfach wahllos nach einem Monat entsorgt werden, es könnten „verwertbare“ Sachen dabei sein.

neues Formular in der Zwangsvollstreckung:

Soweit keinerlei Geldbetrag mit vollstreckt werden soll (also AUCH nicht die Kosten der Zwangsvollstreckung, wird kein Formular benötigt;

Soweit rückständige Miete o.ä. bzw. die Kosten des Räumungsauftrages mit vollstreckt werden sollen, muss das Formular zwingend verwendet werden; dort ist der Räumungsauftrag unter „O“ einzutragen (also Tenor des Urteils, d.h. die genaue Bezeichnung was geräumt werden soll), zudem verwende ich immer noch den Hinweis: „Wir möchten höflichst darauf hinweisen, dass nach § 272 Abs. 4 ZPO Räumungssachen vorrangig und beschleunigt durchzuführen sind“

Bei der Berechnung des Streitwerts nehme ich bezüglich der Räumung den Streitwert aus dem Vollstreckungstitel (gegebenenfalls plus Geldbetrag der vollstreckt werden soll)

Viel Erfolg

Beispielantrag für Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Bitte beachten: ab 01.04.2013 Formularpflicht bei Pfü!

zu finden beim Bundesministerium für Justiz: http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Antrag_Erlass_Pfaendungs_Ueberweisungsbeschluss_insbes_gewoehnl_Geldforderungen.pdf?__blob=publicationFile

Wie ihr vielleicht schon gesehen habt, habe ich die verschiedensten Ansprüche in meinen anderen Beiträgen  mal ausformuliert bzw. so mitgeteilt, wie sie bei mir funktionieren.

Selbstverständlich ist es mit der puren Anspruchsformulierung nicht getan. Für einen Pfändungs- und Übeweisungsbeschluss-Antrag braucht ihr, wie sonst bei der Zwangsvollstreckung auch: Titel, Klaus, Zustellung und natürlich das Wissen was Ihr pfänden wollt.

Momentan müssen an Gerichtskosten EUR 20,00 dafür vom Gläubiger entrichtet werden. Diese Kosten, genau so wie die Zustellkosten werden der Gesamtforderung nachher hinzugesetzt.

 

Viel Erfolg damit!!!!

 

 



Räumungsauftrag (Berliner Modell)

Heute habe ich nochmal einen Räumungsauftrag (nach Berliner Modell) vorbereitet bzw. überarbeitet unter Berücksichtigung des § 885a, seit 01.05.2013; (überarbeitet am 22.12.2015) (bitte auch meinen Artikel lesen vom 12.02.2014)

Der Unterschied zwischen der bislang bestehenden Berliner Modell-Räumung und der Räumung mit beschränkten Vollstreckungsauftrag (§ 885a ZPO) sehe ich so:

Die Räumung nach (ehemals Berliner Modell) war die Beschränkung der Räumung lediglich auf die Herausgabe der Wohnung an den Vermieter unter Ausübung des Vermieterpfandrechts (für eine gleichzeitig geltend gemachte Forderung im selben Titel (z.B. rückständiger Mietzins). Das bedeutete dass der lediglich Schuldner (bisherige Mieter) mit seiner persönlichen Habe aus der Wohnung entfernt wird, ihm möglichst die Schlüssel durch den Gerichtsvollzieher abgenommen werden und die Wohnung dann an den Gläubiger (Vermieter) übergeben wird.Der Vorteil dieser Räumungsvollstreckung war Meinung nach, dass keine hohen Kostenvorschüsse anfallen, eine zeitlich schnellere Bearbeitung möglich ist, der Gerichtsvollzieher keine Sachen einlagern oder beseitigen muss, dass lediglich die Türschlösser ausgetauscht werden, dass der Mieter nur die persönlichen Sachen mitnehmen darf und die Verwertung der Sachen geht schneller.

Dieser  beschränkte Vollstreckungsauftrag nach § 885 a ZPO meiner Meinung nach eine große Haftungerleichterung für den Glälubiger (da nur noch Verletzung der Verwahrungspflicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit abgestellt werden kann) und vorher die Haftung nach den §§ 280, 823 BGB gegolten hat und zwar für jedes Verschulden, siehe meinen anderen Artikel hierzu.

So formuliere ich die Räumung nach Berliner Modell:

Abs.: ……….                                             Datum:

An die Verteilungsstelle für

Gerichtsvollzieheraufträge bei dem Amtsgericht

zuständiges Amtsgericht für Wohnort des Schuldners bzw.

für Räumungsort

 

RÄUMUNGS- UND VOLLSTRECKUNGSAUFTRAG

 

In der Zwangsvollstreckungssache

 

…………………………auszufüllen wie im Tenor des Titels

                                                                         – Gläubiger/in –

Prozessbevollmächtigte(r):auszufüllen von Anwalt, falls über Anwalt veranlasst

g e g e n

………………………… auszufüllen wie im Tenor des Titels

                                                                      – Schuldner/in –

Nach dem anliegenden Vollstreckungstitel

…………………………..(Titel komplett benennen)

stehen dem Gläubiger, die, gem. nachstehender Berechnung, aufgeführten Ansprüche zu:

falls im Titel noch weitere Forderungen aufgenommen sind, z.B. noch rückständige Miete, Verzinsung, vorgerichtliche Mahnkosten usw.)…

Hauptforderung                             

Verzinsung (Verzinsung berechnen bis GESTERN)                                    

Vorgerichtliche Mahnkosten          

Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen

Anwalt                                             

Gericht bzw. Gerichtsvollzieher      

abzüglich Geleistete Zahlungen                                                 

ergibt/verbleibt Forderung:                          

zuzüglich fortlaufender Zinsen auf Hauptforderung ab heute (Datum ggf. noch eintragen)

Der Schuldner ist zudem verpflichtet, die in dem vorstehend angeführten Vollstreckungstitel aufgeführte Wohnung, zum Beispiel 

im 1. Obergeschoss vorne rechts des Anwesens Schuldenstr. 6, 00000 Wohnort gelegene ca. 87 m² große 3-Zimmer-Wohnung mit der Nr. 2 nebst dem im Untergeschoss befindlichen zugehörigen Kellerraum mit der Nr. 2 zu räumen und zusammen mit zwei Haustürschlüsseln sowie zwei Briefkastenschlüsseln geräumt an den Gläubiger herauszugeben.

Es wird daher namens des von uns vertretenen Gläubigers beantragt die Zwangsräumung gem. § 885a  ZPO durchzuführen und alsbald Termin zur Räumung zu bestimmen. Wir möchten höflichst darauf hinweisen, dass nach § 272 Abs. 4 ZPO Räumungssachen vorrangig und beschleunigt durchzuführen sind.

In Anlage überlassen wir den Anhang zum Mietvertrag bezüglich des Wohnungszubehörs. Die Wohnung wurde somit teilweise möbliert vermietet. (dies zum Beispiel, wenn die Wohnung teilmöbliert vermietet wurde)

Wir bitten zu gegebener Zeit um Bekanntgabe des Räumungstermins, damit der Gläubiger entsprechend an diesem Termin anwesend sein kann. (Es ist wichtig dass der Gläubiger dann daran teilnimmt, da der Gerichtsvollzieher ihm dann nach Räumung die „Wohnung übergeben kann“, d.h. die Schlüssel werden durch den Gerichtsvollzieher an den Gläubiger übergegeben, außerdem kann der Gläubiger dann gleich (in Anwesenheit des Gerichtsvollziehers) Bilder über die in der Wohnung befindlichen Gegenstände/Sachen sowie über den Zustand der Wohnung selbst Bilder anfertigen. Am besten noch einen „nicht verwandten“ Zeugen mitnehmen und die Gegenstände dokumentieren. Falls der Schuldner vorher nochmals zur Räumung aufgefordert wurde auch das Schreiben in Kopie beifügen.

In Anlage überlassen wir Abschrift des an den Schuldner gerichtete Einwurf/Einschreiben vom ……., womit er nochmals nachhaltig zur Räumung aufgefordert worden ist. Eine Räumung erfolgte bis heute nicht.

Gleichzeitig wird beantragt, wegen der noch offenen Forderung und der Kosten dieses Antrages, die nachstehend berechnet sind, die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners durchzuführen.

(falls von einem Anwalt gemacht: )

Anwaltskosten (Streitwert: ………………)

(Der Streitwert für die Räumung ergibt sich eigentlich auch immer aus dem Urteil, da dort der Streitwert für das Räumungsverfahren festgesetzt wird (normalerweise)

zu diesem Streitwert sind dann die noch weiteren Forderungen (siehe oben, Hauptforderung, vorgerichtliche Kosten, bisherige Vollstreckungskosten, usw. hinzuzurechnen und aus diesem Gesamtbetrag dann die Gebühren ausrechnen

 

0,30 Gebührensatz  gem. Nr. 3309 VV RVG   EUR

Auslagengem. Nr. 7002 VV RVG                    EUR

19% Mwst.   gem. Nr. 7008 VV RVG               EUR

Kosten insgesamt:                                         EUR

Falls über ein Sparbuch eine Verpfändungserklärung abgegeben wurde:

Ebenfalls überlassen wir Kopie einer Verpfändungserklärung bezüglich eines Sparguthabens als Mietkaution in Anlage. Wir beauftragen Sie ausdrücklich mit der Wegnahme dieses Sparbuches und Herausgabe zu unseren Händen, damit eine Kündigung ausgesprochen und die Rückzahlung beansprucht werden kann.

Soweit ein solches Sparbuch (hier ausgewiesen mit der Sparkonto Nr.: ………) nicht auffindbar ist, bitten wir dies ausdrücklich im Protokoll zu vermerken.

(Der Vermerk des „unauffindbaren Sparbuches“ ist wichtig, da das dann bei einer Abschöpfung des Sparguthabens das Sparbuch nicht vorgelegt werden muss, sondern es reicht dann die Bescheinigung des Gerichtsvollziehers, dass der Schuldner dies nicht mehr findet)

Mit freundlichen Grüßen

 

Rechtsanwalt 

Viel Erfolg beim Vollstrecken/Räumen

 Gruß Jutta Hurt

P.S. nur am Rande, das Vermieterpfandrecht gem. § 562 BGB gibt es noch und kann im Vorfeld gegenüber dem Schuldner (ggf. Räumungsschuldner) geltend gemacht werden.

Antrag auf Beitritt zur Zwangsversteigerung

Hallo Ihr Lieben,

heute mal einen Antrag auf Beitritt zur Zwangsversteigerung, also wenn schon ein anderer Gläubiger die Zwangsversteigerung beantragt hat und wir mit einer „normalen“ Forderung ebenfalls am Versteigerungsverfahren „teilhaben wollen“ Hier ein Beispiel so wie ich das formuliere:

 

An das

Amtsgericht

– Zwangsverst.-Abt. –

 

AZ:

ANTRAG AUF BEITRITT

ZUM ZWANGSVERSTEIGERUNGSVERFAHREN

 

In der Zwangsvollstreckungssache

                                                                                        – Gläubiger/in –

Prozessbevollmächtigte(r):

 g e g e n

                                                                                       – Schuldner/in –

 

Nach dem anliegenden Vollstreckungstitel

stehen dem Gläubiger, die, gem. nachstehender Berechnung, aufgeführten Ansprüche zu:

Hauptforderung                                                                                      EUR

% über Basiszinssatz  seit dem      bis ….

gem. anliegender Aufstellung                                                               EUR

Vorgerichtliche Kosten Gläubiger                                                        EUR

Kosten des gerichtlichen Verfahrens

Anwalt                                                                                                        EUR

Gericht                                                                                                       EUR

5,00% Zinsen über Basiszinssatz d. Kosten d. Verfahrens

seit (gem. anl. Aufstellung)                                                                  EUR                        

Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen

Anwalt                                                                                                       EUR

Gericht bzw. Gerichtsvollzieher                                                          EUR                        

Geleistete Zahlungen                                                                           EUR                        

Restforderung                                                                                   EUR                        

zuzüglich fortlaufender Tageszinsen ab….

Der Schuldner ist Eigentümer des im Grundbuch von …

eingetragenen Grundstücks. Das Zwangsversteigerungsverfahren ist bereits unter obigem Aktenzeichen angeordnet. Versteigerungstermin ist bestimmt auf …

Wegen dieser Forderung, sowie der Kosten dieses Antrags wird namens der Gläubigerin

b e a n t r a g t,

den Beitritt zur laufenden Zwangsversteigerung zuzulassen.

Anwaltskosten (Streitwert: EUR 8504,84)

0,40 Gebührensatz                          gem. Nr. 3311 VV RVG              EUR

Auslagen                                          gem. Nr. 7002 VV RVG              EUR

Mehrwertsteuer 0,00%                    gem, Nr. 7008 VV RVG           EUR                        

Kosten insgesamt                                                                                    EUR                        

 

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

Viel Erfolg! Gruß Jutta Hurt

Ach und solltet Ihr bevorrechtige Forderungen haben (Hausgeld) dann noch den Satz einfügen: „Die Bevorrechtigung der Hausgeldansprüche wird entsprechend geltend gemacht.“