Beispielantrag für Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Wie ihr schon gesehen habt, habe ich die verschiedensten Ansprüche mal ausformuliert bzw. so mitgeteilt, wie sie bei mir funktionieren.

Selbstverständlich ist es mit der puren Anspruchsformulierung nicht getan. Für einen Pfändungs- und Übeweisungsbeschluss-Antrag braucht ihr, wie sonst bei der Zwangsvollstreckung auch: Titel, Klaus, Zustellung und natürlich das Wissen was Ihr pfänden wollt.

Nachstehend habe ich mal nen Beispielantrag formuliert. Die in Kursivschrift gemachten Angaben sind als Ausfüllhinweise gedacht.

 Antrag:

Es wird beantragt, den nachfolgenden Beschluss zu erlassen.

( X ) Zustellung zu vermitteln   (    ) Zustellung wird selbst veranlasst

( X ) an Drittschuldner mit der Aufforderung nach § 840 ZPO

(   ) Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung ist gem.

       anliegendem PKH-Beschluss bewilligt

( X ) Schuldtitel und ( X ) Vollstreckungsbelege anbei

Datum                                     Unterschrift

 

 

 
Absenderangaben:

 
Name, Anschrift, ggf. Aktenzeichen
 
 
 
 
Amtsgericht                                                                  Geschäfts-Nr.:_____________________
zuständiges Amtsgericht                                                          (Bitte bei allen Zuschriften angeben)
für Schuldner                                                               
 
 
PFÄNDUNGS- UND ÜBERWEISUNGSBESCHLUSS
 
In der Zwangsvollstreckungssache
 
genaue Bezeichnung und Anschrift des Gläubigers
                                                                                        – Gläubiger/in -
 
Prozessbevollmächtigte(r): falls Antrag von RA gestellt wird, hier RA-Adresse und Kontoverbindung
 
g e g e n
 
genaue Bezeichnung des Schuldners (einschl. ggf. GF, gesetzlicher Vertreter o.ä.)
sowie Anschrift
                                                                                        – Schuldner/in -
 
Nach dem anliegenden Vollstreckungstitel
 
hier sämtliche Titelbezeichnungen eintragen (z.B. Urteil des AG … vom … AZ, o.ä.)
 
stehen dem Gläubiger, die in der beigefügten Berechnung aufgeführten Ansprüche zu:
 
Hauptforderung                                                                                    EUR                        
5% über Basiszinssatz seit dem .. bis (auszurechnen bis einen
                                                           Tag vor Antragssstellung)           EUR                        
Vorgerichtliche Kosten Gläubiger                                                            EUR                        
Vorgerichtliche Kosten Behörde                                                              EUR                       
Vorgerichtliche Mahnkosten Anwalt                                                         EUR                        
Kosten des gerichtlichen Verfahrens
Anwalt                                                                                                EUR                        
Gericht                                                                                               EUR                        
Verzinsung Kosten (Höhe Zinssatz, vom bis)                                             EUR                
Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen (falls vorhanden)
Anwalt                                                                                                EUR                
Gericht bzw. Gerichtsvollzieher                                                              EUR                
Geleistete Zahlungen                                                                           EUR                 
ergibt:                                                                                              EUR                 
zuzüglich fortlaufender Zinsen ab (wenn oben Zinsen ausgerechnet wurden, dann natürlich fortlaufende Zinsen ab einen Tag später).
 
Wegen dieser Beträge und der Kosten dieses Antrags gemäß nachstehender Aufstellung,
 
falls von Anwalt ausgefüllt hier Anwaltskosten (Wert: EUR 0,00)
0,30 Gebühr                                     gem. Nr. 3309 VV RVG               EUR                        
Auslagen pauschal                          gem. Nr. 7002 VV RVG               EUR                        
0 Kopien                                           gem. Nr. 7000 VV RVG               EUR                        
Umsatzsteuer 0,00%                       gem. Nr. 7008 VV RVG               EUR                        
Kosten des Prozessbevollmächtigten gesamt                         EUR                        
Gerichts- u. Zustellkosten, § 3 (2),
Nr. 2110 KostVerz. GKG       so viel kostet momentan der Pfü         EUR               15,00
Gesamtkosten                                                                                     EUR                        


zuzüglich der vom Gerichtsvollzieher gesondert zu berechnenden Zustellungskosten entsprechend den Bestimmungen des GVKostG, zuzüglich fortlaufender Zinsen ab (hier Datum eintragen)  werden die angeblichen Ansprüche der Schuldnerin an
 
genaue Bezeichnung des Drittschuldners, sowie Adresse ACHTUNG KEINE POSTFACHADRESSE!
- Drittschuldner -
 
auf Zahlung     …..(genaue Bezeichnung des Anspruches)
 
g e p f ä n d e t .
 
 
DEM D R I T T S C H U L D N E R WIRD VERBOTEN, SOWEIT DIE FORDERUNG GEPFÄNDET IST, AN DEN SCHULDNER ZU LEISTEN.
 
JEDER S C H U L D N E R HAT SICH JEGLICHER VERFÜGUNG ÜBER DIE FORDERUNG ZU ENTHALTEN.
 
GLEICHZEITIG WIRD D. GLÄUBIG. DIE FORDERUNG ZUR EINZIEHUNG ÜBERWIESEN
(§§ 829, 835 ZPO).

Amtsgericht …….., den _____________________________




Rechtspfleger
 
_______________________________________________________________________________________________
 

Momentan müssen an Gerichtskosten EUR 15,00 dafür vom Gläubiger entrichtet werden. Diese Kosten, genau so wie die Zustellkosten werden der Gesamtforderung nachher hinzugesetzt.

 

Viel Erfolg damit!!!!

 

 


      

 

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Vielen Dank ihre Jutta Hurt.
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3 Antworten auf Beispielantrag für Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

  1. Plepp Ines sagt:

    Guten Morgen und vielen Dank für diese tolle Seite.
    Beste Grüße
    Ines Plepp
     

  2. M. Rodea sagt:

    Tolle Seite, 
    man findet ja sonst meist nur Seiten in denen es darum geht sich um die Vollstreckung zu drücken.
    Als Gläubiger benötigt man ja auch ein wenig Hilfe. DANKE hierfür!
    Noch zwei Fragen:
    Wie lange dauert es üblicherweise von der Beantragung des PfÜB bis zur Zustellung?
    Können genauso Provisionskonten/ansprüche einer Versicherungsagentur beim Versicherungsunternehmen gepfändet werden?
    Besten Dank vorab.
    Gruß aus Freiburg
    M. Rodea

    • Jutta sagt:

      Hallo zurück,
      freut mich dass dir meine Seite gefällt!
      Wegen der Zustellung des Pfü, hab ich die Erfahrung gemacht, dass es meist so ca. 2 Wochen dauert, ganz selten geht es schneller, und ganz selten dauert es auch mal bis zu 8 Wochen…
      Um die “Zeit zu nutzen” mache ich meist ein vorläufiges Zahlungsverbot, dass dann für meinen kommenden Pfü “reserviert”.
      Provisionsansprüche hab ich auch schon gepfändet, ist eigentlich ne feine Sache, da ja jedes Jahr von bereits abgeschlossenen Verträgen oft noch Provisionen ausgezahlt werden…
      Auf jeden Fall viel Erfolg!!!!
      Gruß Jutta Hurt

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