Es geht nichts über einen „guten“ Nachbarn

Heute will ich mal über einen Vorgang erzählen, der zunächst aussichtslos erschien. Wie gewöhnlich wurde, nachdem dem Gläubiger für die geschuldete Ware kein Geld bezahlt wurde, das Mahnverfahren in die Wege geleitet. Nach Vorlage des Vollstreckungsbescheids habe ich den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der zwangsweisen Beitreibung beauftragt.

Daraufhin hat sich der Schuldner gemeldet und wollte Raten bezahlen. Leider hat er sich nicht an sein Versprechen gehalten. Also wurde durch den Gerichtsvollzieher die Vollstreckung fortgesetzt. Nachdem nichts pfändbares zu holen war, hat der Schuldner das Vermögensverzeichnis abgegeben.

Aus dem vorliegenden Vermögensverzeichnis hat sich leider nichts ergeben, er hatte keine Vermögenswerte; sein Ein-Mann-Betrieb hat im Monat nur ca. 1200,00 € abgeworfen. Seine Frau ging nicht arbeiten; er besaß zwar ein Haus, welches allerdings mit einer Grundschuld zu Lasten einer Bank somit "wertlos" für uns war. Ein Fahrzeug hatte er nicht, eine Kontoverbindung hatte er nicht und aktuelle Aufträge lagen ebenfalls nicht vor.

Ich habe daraufhin versucht den Schuldner anzurufen. Zu Hause ging niemand ans Telefon, eine aktuelle Handy-Nummer hatte ich nicht. Im Telefonbuch war keine Handy-Nummer verzeichnet.

So schnell wollte ich mich allerdings nicht geschlagen geben; ich habe kurzerhand in der Nachbarschaft rumtelefoniert. Einer Nachbarin, die ich erreicht habe, habe ich "vorgejammert" dass ich den Schuldner dringend erreichen müsste. Natürlich hatte ich mich mit Anwaltsbüro gemeldet und ihr auch gesagt, dass ich leider zu Hause niemand erreicht hätte.

Die nette Nachbarin meinte, das wäre klar, die sind gerade mit dem Auto (!!!!) weggefahren. Sie hat mir, unter dem Siegel der Verschwiegenheit, also dass ich sie ja nicht verrate, die Handy-Nummer des Nachbarn gegeben.

Daraufhin habe ich sofort auf der Handy-Nummer angerufen. Seine Frau ging an den Apparat. Sie meinte, ihr Mann könne gerade nicht ans Telefon gehen. Ich habe erwidert, dass mir das schon klar ist, schließlich müsse er ja Auto fahren! Eine längere Pause trat ein. Wahrscheinlich hat sie sich umgeschaut, ob sie verfolgt wird. Ich habe sie gebeten, ihrem Mann auszurichten, dass, sollte er nicht gerade auf dem Weg zur Bank sein um die versprochene Rate einzubezahlen, er dies unverzüglich tun sollte. Soweit kein Geldeingang in den nächsten drei Tagen bei uns zu verbuchen wäre, würde ich den Gerichtsvollzieher umgehend mit der Pfändung des offensichtlich beim Vermögensverzeichnis verschwiegenen Fahrzeugs beauftragen. Außerdem würde ich mir vorbehalten ihn wegen falscher Angaben im Vermögensverzeichnis anzuzeigen…

Na ja, was soll ich sagen, es hat geklappt. Tatsächlich keine drei Tage später war das Geld da und der Schuldner hat weiterhin seine monatlichen Raten, bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtbetrages, geleistet.

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