Räumungs- und Vollstreckungsauftrag

 

Absender:

 

zu richten an:

die Verteilungsstelle

für Gerichtsvollzieheraufträge bei dem

für den Schuldner zuständigen Amtsgericht

 

 

RÄUMUNGS- UND VOLLSTRECKUNGSAUFTRAG

 

 In der Zwangsvollstreckungssache

 

 

hier Gläubiger eintragen

                                                                                        - Gläubiger/in -

 

 

falls durch RA erstellt: Prozessbevollmächtigte(r):      

 

 g e g e n

 

 hier Schuldner (Räumungsschuldner) eintragen

 

                                                                                       - Schuldner/in -

 

Nach dem anliegenden Vollstreckungstitel

hier vorhandenen Titel eintragen

stehen dem Gläubiger, die, gem. nachstehender Berechnung, aufgeführten (falls welche tituliert sind!) Ansprüche zu:

Hauptforderung.                                     EUR                      

Verzugszinsen                                       EUR                        

VorgerichtlicheMahnkosten                    EUR                        

Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen

Anwalt                                                     EUR               

Gericht bzw. Gerichtsvollzieher               EUR     

GeleisteteZahlungen                               EUR      

ergibtForderung:                                   EUR                        

zuzüglich fortlaufender Zinsen ab…

 

 Der Schuldner ist zudem verpflichtet, die in dem vorstehend angeführten Vollstreckungstitel aufgeführte Wohnung,

 

hier die genaue Bezeichnung der zu räumenden Wohnung/Haus, entsprechend dem Titel aufführen  und an den Gläubiger herauszugeben.

Es wird daher namens des von uns vertretenen Gläubigers beantragt die Zwangsräumung gem. § 885 ZPO (Rämung Berliner Modell) durchzuführen und alsbald Termin zur Räumung zu bestimmen.

In Anlage überlassen wir den Anhang zum Mietvertrag bezüglich des Wohnungszubehörs. Die Wohnung wurde somit teilweise möbliert vermietet.

Wir bitten zu gegebener Zeit um Bekanntgabe des Räumungstermins, damit der Gläubiger entsprechend an diesem Termin anwesend sein kann.

In Anlage überlassen wir Abschrift des an den Schuldner gerichtete Einwurf/Einschreiben vom    , womit er nochmals nachhaltig zur Räumung aufgefordert worden ist. Eine Räumung erfolgte bis heute nicht.

Gleichzeitig wird beantragt, wegen der noch offenen Forderung und der Kosten dieses Antrages, die nachstehend berechnet sind, die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners durchzuführen.

Für den Fall dass durch den zuständigen Gerichtsvollzieher verwertbare Gegenstände, zum Zwecke der Verwertung zu Gunsten vorliegender Forderung, vorgefunden werden, wird bereits jetzt vorsorglich diesbezüglich der Verzicht auf das Vermieterpfandrecht erklärt.

Anwaltskosten (Streitwert: EUR der Streitwert berechnet sich nach dem Streitwertangaben im Räumungstitel (!) plus ggf. mit geltend gemachte Forderungen, die natürlich ebenfalls tituliert sein müssen)

 

0,30 Gebührensatz  gem. Nr. 3309 VV RVG                                

Auslagen  gem. Nr. 7002 VV RVG                                

Mehrwertsteuer 19,00%  gem. Nr. 7008 VV RVG  

Kosteninsgesamt                                                  

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

 

 

 

 

Sie  bzw. der Gläubiger sollte zu diesem Termin ebenfalls vor Ort sein, da der Gerichtsvollzieher nach Räumung des Schuldners die Schlüssel übergeben wird. Am besten sollten Sie zu diesem Termin Zeugen (möglichst nichtverwandte Personen) mitgenommen und die vorhandenen Gegenstände des Schuldners aufgelistet  und fotografisch dokumentiert werden. Dies dient vor allem dazu, dass im Nachhinein durch den Schuldner nicht die Behauptung aufgestellt werden kann, dass wertvolle Sachen/Gegenstände vorhanden waren.

Viel Erfolg

 

Gruß Jutta Hurt

 

 

 

 

 

 

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