Absender:
zu richten an:
die Verteilungsstelle
für Gerichtsvollzieheraufträge bei dem
für den Schuldner zuständigen Amtsgericht
RÄUMUNGS- UND VOLLSTRECKUNGSAUFTRAG
hier Gläubiger eintragen
- Gläubiger/in -
falls durch RA erstellt: Prozessbevollmächtigte(r):
- Schuldner/in -
Nach dem anliegenden Vollstreckungstitel
hier vorhandenen Titel eintragen
stehen dem Gläubiger, die, gem. nachstehender Berechnung, aufgeführten (falls welche tituliert sind!) Ansprüche zu:
Hauptforderung. EUR
Verzugszinsen EUR
VorgerichtlicheMahnkosten EUR
Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen
Anwalt EUR
Gericht bzw. Gerichtsvollzieher EUR
GeleisteteZahlungen EUR
ergibtForderung: EUR
zuzüglich fortlaufender Zinsen ab…
hier die genaue Bezeichnung der zu räumenden Wohnung/Haus, entsprechend dem Titel aufführen und an den Gläubiger herauszugeben.
Es wird daher namens des von uns vertretenen Gläubigers beantragt die Zwangsräumung gem. § 885 ZPO (Rämung Berliner Modell) durchzuführen und alsbald Termin zur Räumung zu bestimmen.
In Anlage überlassen wir den Anhang zum Mietvertrag bezüglich des Wohnungszubehörs. Die Wohnung wurde somit teilweise möbliert vermietet.
Wir bitten zu gegebener Zeit um Bekanntgabe des Räumungstermins, damit der Gläubiger entsprechend an diesem Termin anwesend sein kann.
In Anlage überlassen wir Abschrift des an den Schuldner gerichtete Einwurf/Einschreiben vom , womit er nochmals nachhaltig zur Räumung aufgefordert worden ist. Eine Räumung erfolgte bis heute nicht.
Gleichzeitig wird beantragt, wegen der noch offenen Forderung und der Kosten dieses Antrages, die nachstehend berechnet sind, die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners durchzuführen.
Für den Fall dass durch den zuständigen Gerichtsvollzieher verwertbare Gegenstände, zum Zwecke der Verwertung zu Gunsten vorliegender Forderung, vorgefunden werden, wird bereits jetzt vorsorglich diesbezüglich der Verzicht auf das Vermieterpfandrecht erklärt.
Anwaltskosten (Streitwert: EUR der Streitwert berechnet sich nach dem Streitwertangaben im Räumungstitel (!) plus ggf. mit geltend gemachte Forderungen, die natürlich ebenfalls tituliert sein müssen)
0,30 Gebührensatz gem. Nr. 3309 VV RVG
Auslagen gem. Nr. 7002 VV RVG
Mehrwertsteuer 19,00% gem. Nr. 7008 VV RVG
Kosteninsgesamt
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Sie bzw. der Gläubiger sollte zu diesem Termin ebenfalls vor Ort sein, da der Gerichtsvollzieher nach Räumung des Schuldners die Schlüssel übergeben wird. Am besten sollten Sie zu diesem Termin Zeugen (möglichst nichtverwandte Personen) mitgenommen und die vorhandenen Gegenstände des Schuldners aufgelistet und fotografisch dokumentiert werden. Dies dient vor allem dazu, dass im Nachhinein durch den Schuldner nicht die Behauptung aufgestellt werden kann, dass wertvolle Sachen/Gegenstände vorhanden waren.
Viel Erfolg
Gruß Jutta Hurt