Schuldner ist selbstständig

Da selbstständige Handwerker sich Ware auch oft direkt auf die aktuelle Baustelle liefern lassen ist oftmals die Adresse des Bauvorhabens auf den Rechnungen bzw. Lieferscheinen enthalten. Dies hab ich mir schon des öfteren zunutze gemacht und den zuständigen Gerichtsvollzieher beauftragt, soweit keine direkte Beitreibung erfolgte,  im Rahmen des Verfahrens zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung den Schuldner ausdrücklich nach den Baustellen und den entsprechenden Abrechnungsstatus (sowie Name und komplette Anschrift des Auftraggebers) zu befragen. Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bezüglich der noch nicht abgerechneten Baustellen des Schuldners können dann entsprechend veranlasst werden.

2 Gedanken zu „Schuldner ist selbstständig

  1. B. Schmitt

    Hallo Jutta,

    Frage:
    wer ist für die Ausstellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlußes verantwortlich. Wer muß diesen Unterzeichnen? Ein Richter oder ein Gerichtsvollzieher?

    B. Schmitt
     

    Antworten
    1. Jutta Beitragsautor

      Hallo B. Schmitt,

      der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird vom Antragsteller (Gläubiger oder Gläubigervertreter) beantragt, also ausgefüllt und unterschrieben. Erlassen wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Gericht (dem zuständigen Rechtspfleger).

      Gruß Jutta Hurt

      Antworten

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