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Reform der Sachaufklärung, erste Erfahrungen

Erste Erfahrungen mit der Reform der Sachaufklärung

Mal wieder hallo zusammen!

Sorry dass ich mich so lange nicht gemeldet habe, aber es ist einfach viel los.  Nun kann ich aber ich über erste Erfahrungen mit der Umsetzung der Reform berichten.

Ich weiß ja nicht wie es den meisten von euch geht, aber ich habe im Büro eine entsprechende Anwaltssoftware, die haben auch brav ein bzw. zwei Updates aufgespielt, aber ich bin beim besten Willen nicht zufrieden!

Ich kann jetzt, wenn ich einen Vollstreckungsauftrag erteilen will zwischen sage und schreibe 24 verschiedenen Auftragsmöglichkeiten wählen.

Grundsätzlich ist es ja nicht schlecht wenn man wählen kann, aber 24 Möglichkeiten, viel zu viel um übersichtlich zu sein.

Ich habe mir jetzt selbst einen Auftrag zusammengeschrieben der für 94% aller Forderungen anwendbar ist.

Grundsätzlich will man (also der Gläubiger) ja Geld sehen, das heißt, einer schuldet einem was, das Ganze wird tituliert und dann möchte man so schnell wie möglich den (somit amtlich) geschuldeten Betrag erhalten!

Bisher war es so dass, sollte der Gerichtsvollzieher nicht erfolgreich vollstrecken können, man vom Schuldner das Vermögensverzeichnis bzw. nun die Vermögensauskunft erhält um zu schauen ob der Schuldner irgendwas hat wo man drauf zugreifen kann.

Mein Ziel ist es daher hier, zunächst nicht das Vermögensverzeichnis (bzw. jetzt die Vermögensauskunft) zu erhalten, sondern vorrangig auf jeden Fall nach § 802 l ZPO die Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers zu nutzen und ihn bei den verschiedenen Behörden/Ämtern nachfragen zu lassen.

Über den Rentenversicherungsträger kann der Arbeitgeber, über das Bundeszentralamt für Steuern die Kontoverbindungen sowie über das Kraftfahrtbundesamt die zugelassenen Fahrzeuge des Schuldners, in Erfahrung gebracht werden.

Diese Daten kann ich dann zur weiteren Pfändung (Kontenpfändung, Lohn- und Gehaltspfändung, Verwertung von Fahrzeugen) unmittelbar und zügig verwenden.

Ich habe auch schon erste Auskünfte vorliegen und muss sagen, ich bin beeindruckt, bei einem Schuldner hat mir das Bundeszentralamt für Steuern sogar 6 Kontoverbindungen aufgeführt; ich bin überzeugt, die hätte der Schuldner sicherlich nicht alle in seinem Vermögensverzeichnis bzw. seiner Vermögensauskunft aufgeführt!!

Soweit sich über das Auskunftsrecht bzw. die Pfändung nichts ergibt kann man immer noch die Vermögensauskunft verlangen (also mit Haftbefehl o.ä.) um dann noch weitere Daten zu erhalten (z.B. Lebensversicherung o.ä.).

Also diese Änderung gefällt mir!

Euch noch viel Erfolg und ich werde wieder berichten.

 

Gruß Jutta Hurt