Schlagwort-Archive: Baustellen

Schuldner ist selbstständig

Da selbstständige Handwerker sich Ware auch oft direkt auf die aktuelle Baustelle liefern lassen ist oftmals die Adresse des Bauvorhabens auf den Rechnungen bzw. Lieferscheinen enthalten. Dies hab ich mir schon des öfteren zunutze gemacht und den zuständigen Gerichtsvollzieher beauftragt, soweit keine direkte Beitreibung erfolgte,  im Rahmen des Verfahrens zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung den Schuldner ausdrücklich nach den Baustellen und den entsprechenden Abrechnungsstatus (sowie Name und komplette Anschrift des Auftraggebers) zu befragen. Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bezüglich der noch nicht abgerechneten Baustellen des Schuldners können dann entsprechend veranlasst werden.