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Steuerrückerstattung pfänden

Soweit ein Vermögensverzeichnis vorliegt und der Schuldner (hier Privatperson)darin angibt Steuerrückerstattungsansprüche für das laufende (und/oder das zurückliegende) Kalenderjahr zu haben kann eine Pfändung genau bezüglich dieser Steuerrückerstattungsansprüche ausgebracht werden. Dieser Pfändungsantrag ist beim für den Schuldner zuständigen Amtsgericht zu stellen. … weiterlesen

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