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was brauche ich um vollstrecken zu können

In der Ausbildung lernt man, dass, will man vollstrecken, es bestimmter  Voraussetzungen bedarf. Drei Voraussetzungen müssen vorliegen: Titel (z.B. Vollstreckungsbescheid, Urteil, Teil-Urteil, Anerkenntnis-Urteil, Versäumnisurteil, notarielle Urkunde und einige mehr). Klausel (diese Klausel, z.B. auf dem Titel durch das Gericht aufgebracht "zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt, Unterschrift und Stempel") macht den Titel zu einer vollstreckbaren Ausfertigung. Diese vollstreckbare Ausfertigung muss dem Schuldner dann noch zugestellt (Zustellung) werden; entweder über das jeweilige Gericht direkt, durch den zuständigen Gerichtsvollzieher oder, soweit beide Parteien in einem Rechtsstreit durch einen Anwalt vertreten werden, im Wege der Parteizustellung.

Und dann kanns schon losgehen mit der Vollstreckung