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Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, grünes Formular

26.08.2014: Bitte beachten, überarbeitete Formulare (gültig ab 25.06.2014, Pflicht ab 01.11.2014) zu finden unter: Justizportal des Bundes und der Länder

siehe hierzu meinen Artikel vom 03.03.2015

12.06.2013:

Guten Tag zusammen!

Sicherlich haben einige von euch bereits mit dem nunmehr neuen Formular einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt.

Diese Formulare sind zu finden beim Bundesministerium für Justiz unter: http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Antrag_Erlass_Pfaendungs_Ueberweisungsbeschluss_insbes_gewoehnl_Geldforderungen.pdf?__blob=publicationFile

Nach wie vor finde ich das Formular viel zu groß und somit auch viel zu unübersichtlich.

Trotz der neun Seiten kann man an manchen Stellen nicht alles eintragen bzw. hat Probleme alles einzutragen (z.B. Firmierung bei einer GmbH & Co KG mit sämtlichen gesetzlichen Vertretern); die Aufschlüsselung der Forderung auf Seite 3 finde ich völlig blöde, vor allem dann wenn man mehr als eine Hauptforderung tituliert hat. Ganz besonders nett wird’s dann wenn man zehn oder mehr Hauptforderungen mit verschiedenen Verzinsungsanfängen hat;

ich lege auch brav immer eine Aufstellung bei, aus der sich dann die Zusammensetzung der Zinsbeträge, der Hauptforderung usw. ergibt (natürlich chronologisch nach Datum sortiert).

Ich habe aber schon die Erfahrung gemacht dass es aber tatsächlich Rechtspfleger gibt die den Pfü zunächst nicht erlassen, da moniert wird, dass der Beschluss entweder gemäß den Beträgen auf Seite 3 erlassen wird, ODER gemäß der Aufstellung.

Muss ich wohl nicht verstehen, da meine Aufstellung den Beträgen auf Seite 3 entspricht, nur natürlich ausführlicher ist. Außerdem steht ja auf dem Formular „gemäß anliegender Aufstellung“. Egal, ich will ja dass das Ding erlassen wird, also maule ich nicht zu viel den einzelnen Rechtspfleger an… J

Ganz wichtig ist auch das Kreuzchen auf Seite 8 unten „zur Einziehung überweisen“ NICHT VERGESSEN, sonst habt ihr zwar einen Pfändungsbeschluss, der aber keinen Pfändungs- UND Überweisungsbeschluss! Wäre blöd.

Sicherlich habt Ihr schon bemerkt, dass das herausgegebene Formular einen grünen Rand besitzt. Ich hatte dankenswerterweise bislang noch keine Probleme mit meinem schwarzweiß-Ausdruck von diesem Ding. Es gibt aber tatsächlich Gerichte/Rechtspfleger die sich an der fehlenden Farbe aufgehalten haben und den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aus diesem Grund nicht erlassen haben.

Ein sehr netter Gerichtsvollzieher hat mich nun darüber informiert dass ein Beschluss durch das LG Dortmund am 24.04.2013 unter dem AZ 9 T 118/13 ergangen ist, dass die Ablehnung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mit der Begründung dieser entspricht nicht den farblichen Anforderungen, zu Unrecht erfolgt ist.

Der Beschluss sagt: „… Die farbliche Gestaltung wie sie die im Bundesgesetzblatt abgedruckten Formulare aufweisen …, ist nach der Auffassung der Kammer nicht Bestandteil der gem. § 3 ZVFV zwingend einzuhaltenden Form für die Stellung des Antrages auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses….“

 

Ich denke dieser Beschluss hilft einigen von euch!

Weiterhin frohes vollstrecken!!

Gruß Jutta Hurt

P.S. solltet ihr auch solche „Erfolge“ erzielen, kann ich die gerne auch veröffentlichen