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Fachseminar – Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

 

Fachseminar – Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

 

 Hallo zusammen,

am 22.02.2013 habe ich wie angekündigt am Seminar, veranstaltet vom IWW-Verlag, gehalten von der von mir sehr geschätzten Frau Scheungrab, teilgenommen.

Nachdem die Neuerungen bereits gegriffen haben bzw. der Formularzwang für verschiedene Pfü’s ansteht, fand das Seminar für mich genau zum richtigen Zeitpunkt statt.

Selbst wenn man Neuerungen und dem entsprechend Änderungen zunächst kritisch gegenübersteht, hat man zum einen keine andere Wahl als sich damit auseinanderzusetzen und zum anderen bringen diese Neuerungen –sicherlich langfristig gesehen- doch etwas.

Ziel der Reform ist u.a. sicherlich dass Informationen über Schuldner schneller abgerufen werden können. Durch Modernisierung/Umgestaltung des Vermögens- und Schuldnerverzeichnisses ist dies möglich.

Im Seminar wurden wir darauf aufmerksam gemacht dass ein Unterschied besteht zwischen Sachaufklärung zu Beginn der Zwangsvollstreckung sowie Eintragung im Schuldnerverzeichnis als Folge einer erfolglosen Zwangsvollstreckung (in das Vermögen des Schuldners).

Auch wenn die Formulare die einem vom Bund der Gerichtsvollzieher an die Hand gegeben werden nicht unbedingt darauf schließen lassen, soll es zu einer Straffung des Verfahrens kommen.

Was ich in diesem Zusammenhang z.B. sehr gut finde ist die Möglichkeit (soweit zu gegebener Zeit die Voraussetzungen natürlich vorhanden sind) weitere verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen (außer dem gerichtlichen Mahnverfahren) über EGVP zu erstellen. Hier z.B. vereinfachter Vollstreckungsantrag bei Vorlage des VB (bei einem Forderungswert von bis € 5000,00) gem. § 829 a ZPO n.F., direkt an das zentrale Vollstreckungsgericht ohne Vorlage des Titels.

Für mich hat sich herausgearbeitet dass es (mein) Ziel sein wird, in der Zwangsvollstreckung, zuerst an die Vermögensauskunft des/der Schuldner zu kommen (also Arbeitgeber, Bankverbindung usw.) in Erfahrung zu bringen um diesbezüglich gleich zu vollstrecken.

Es haben sich viele weitere Überlegungen und Anhaltspunkte herauskristallisiert. Verschiedene Punkte und Überlegungen wurden angeregt mit den Seminarteilnehmern (wir waren ca. 25 Personen) diskutiert.

Frau Scheungrab hat uns -mal wieder- ein sehr gut ausgearbeitetes Skript an die Hand gegeben, in welchem ich bestimmt noch einige Male blättern werde.

Zu einem späteren Zeitpunkt werde ich über meine Erfahrungen mit der Umsetzung dieser Reform berichten. Auf jeden Fall kann ich dieses Seminar weiterempfehlen und es wird nicht mein letztes Seminar sein, an welchem ich teilgenommen habe.

 

 Bis später

 

Gruß Jutta Hurt