Vermögensverzeichnis zunächst „wertlos“

Der Schuldner, ein Landwirt, hatte landwirtschaftliche Gerätschaften erworben und diese nicht bezahlt.

Nach Mahnverfahren und leider erfolgloser Zwangsvollstreckung lag nun das Vermögensverzeichnis vor. Auf den ersten Blick gab das Vermögensverzeichnis nichts her was man pfänden könnte, lediglich "Sachen die der Schuldner zum "Betrieb seines Geschäftes benötigte. So besaß er mehrere Milchkühe sowie Muttersauen, landwirtschaftliche Geräte und sonst nur Dinge des täglichen Gebrauchs, war also zunächst unpfändbar. Diese einzelnen Tiere und Geräte waren zur Aufrechterhaltung seines Betriebs notwendig .

Nachdem der Schuldner mich im Vorfeld bereits mehr oder minder hämisch angerufen und mir gesagt hatte, ich bräuchte doch nicht unnötig Geld ausgeben für Vollstreckungsmaßnahmen, da bei ihm nichts zu holen sei, war meine dektivische Nase angeregt.

Ich dachte mir, zwar hat er Milchkühe und Muttersauen, aber die geben schließlich auch "was her", was er dann verkauft.

Durch verschiedene Telefonate habe ich herausgefunden, dass Verkauf von Vieh über das Landratsamt "kontrolliert" wird.

Beim Landratsamt habe ich mich dann erkundigt, wann und wie oft eine Muttersau „ferkelt“ und wann daher mit dem Abverkauf der Ferkel zu rechnen ist.

Außerdem erfuhr ich deren Ca.-Preis.

Bezüglich der Milch habe ich mich bei der örtlichen Milchgenossenschaften erkundigt, b der Schuldner hierhin seine Milch liefert. Volltreffer.

Daraufhin brachte sie eine Pfändung bei der Milchgenossenschaft bezüglich des „Milchgeldes“ aus.

Zudem habe ich auf Grund meienr Recherchen herausgefunden, dass die meisten Landwirte auch Mitglied einer solchen Milch-Genossenschaft sind.

Ich habe daher die Pfändung der Genossenschaftsanteile des Schuldners in den PfÜB-Antrag mit einbezogen, da ich auch hier davon ausging, dass der Schuldner Mitglied der Genossenschaft war, zu der er seine Milch liefert.

Nachdem die Verwertung der Ferkel zunächst als recht aufwendig erschien, habe ich den Schuldner von meiner Absicht informiert, dass bei der nächsten "Ferkelei" ich die entsprechenden Ferkel pfänden und zu gegebener Zeit "verwerten", also versteigern lassen werde.

Daraufhin setzte sich der Schuldner mit unserem Büro in Verbindung und erledigte die Angelegenheit durch Ratenzahlungen. 

Ein Gedanke zu „Vermögensverzeichnis zunächst „wertlos“

  1. Frau Va

    Danke für Deine Ausführungen 😀 Das ist ne gute Idee! Hätte gar nicht an das "Milchgeld" und die Früchte seiner Tiere gedacht. LG Frau Va

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