Vollstreckungsauftrag ab 01.01.2013

 

Hallo zusammen,

ich habe was Neues in Erfahrung gebracht!

An dem Gerücht dass ab 01.01.2013 auch ein Formular für den Vollstreckungsauftrag verbindlich verwendet werden muss, scheint tatsächlich etwas dran zu sein.

Der Deutsche Gerichtsvollzieher Bund stellt auf seiner Homepage einen entsprechenden Vorschlag eines Vollstreckungsauftrages, erarbeitet durch den Arbeitskreis Reform der Sachaufklärung im DGVB, zur Verfügung:

 

http://www.dgvb.de/news/reform-der-sachaufklaerung-7

Ich werde sicherlich diesen Auftrag verwenden, solange das Bundesministerium für Justiz nichts anderes veröffentlicht…

 

 Vielen Dank an den Arbeitskreis!

 

Viel Spaß bei den Neuerungen!!!

 

 

 

Gruß Jutta Hurt

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