Zwangsvollstreckungsauftrag nach dem 01.01.2013

 

Gesetz zur Reform der Sachaufklärung

 

 Hallo Ihr Mitstreiter!

Nach wie vor (Stand heute: 03.01.2013) gibt es über das Bundesministerium noch kein ins Netz gestelltes Formular für einen Vollstreckungsauftrag.

Durch das für uns zuständige Amtsgericht wurde unsere Kanzlei darüber informiert, dass, wie in meinem letzten Artikel schon geschrieben, der DGVB einen Vordruck entwickelt hat, an dem sich der amtliche Vordruck eng orientieren wird.

Das Bundesjustizministerium hat, nach Mitteilung des für uns zuständigen Amtsgerichts, dem Vorstand des DGVB mitgeteilt, dass gegen eine Weitergabe des Vordrucks an interessierte Dritte keine Einwände bestünden.

 

Also kann, wie bereits von mir ausgeführt, der Vordruck beim Deutscher Gerichtsvollzieher Bund downgeloadet werden.

Der Vordruck kann sogar online ausgefüllt und dann ausgedruckt werden. Zu finden auch unter:

http://www.dgvb.de/AuftragVollstreckungV10.pdf

 

Zwischenzeitlich habe ich natürlich auch noch mit weiteren Gerichtsvollziehern gesprochen. Unter anderem ergab sich, dass Vollstreckungsaufträge die nicht auf diesen Formularen erteilt, aber nach den Vorschriften der Reform erstellt werden nicht zurückgewiesen werden dürfen.

Allerdings habe ich noch keine Erfahrung (d.h. Reaktionen) auf die nunmehr neu erteilten Aufträge.

Ich werde sicherlich darüber berichten.

 

Gruß Jutta Hurt

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