(Erstveröffentlichung 2011/ständige Ergänzungen bzw. Abänderungen)
Bei Pfändungen bezüglich der Bankverbindungen ist natürlich erst in Erfahrung zu bringen um welche Bank es sich handelt.
Soweit man eine Bankleitzahl vorliegen hat, kann man im Internet nach der Bezeichnung der Bank recherchieren.
Soweit die Bank verschiedene Niederlassungen hat, z.B. bei einer Volksbank, rufe ich bei einer Zweigstelle an und frage unter Angabe der Kontonummer (soweit vorhanden) nach unter welcher Adresse ich die Pfändung zustellen lassen kann.
Meist bekomme ich dadurch auch gleich die Antwort geliefert ob das Konto noch existent ist.
Frage ich direkt nach ob das Konto noch existiert, bekomme ich aus „Datenschutzgründen“ keine Antwort.
Wichtig bei der Adresse des Drittschuldners ist, dass es sich um keine Postfachadresse handelt. Es muss definitiv eine Straße, Platz oder ähnliches angegeben werden. Da der zustellende Gerichtsvollzieher dort tatsächlich hinläuft und diesen Beschluss einem Mitarbeiter in die Hand drückt.
Wenn man sich die Zustellungsurkunde ansieht, sieht man das Zustelldatum mit Uhrzeit.
Die Uhrzeit ist deswegen wichtig, da, sollte später am Tag noch mal ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt werden, die Uhrzeit maßgeblich ist dafür, welcher Anspruch als erstes bedient wird.
Im Laufe der Zeit habe ich mich durch die „Bank-Drittschuldner“ durchgekämpft. Das ist gar nicht so einfach bei den großen Banken die richtige Adresse und die richtige Bezeichnung zu erfahren.
Banken sind gerne und sofort bereit die Pfändung nicht anzuerkennen, weil sie „falsch“ bezeichnet sind und damit nicht Drittschuldner. Da habe ich mich schon so manches mal furchtbar geärgert.
Hier habe ich ein paar Bank-Anschriften:
bei Commerzbank-Pfändungen ehemals Dresdner Bank jetzt auch Commerzbank) am besten immer vorher in der Zentrale anrufen (Frankfurt: Tel.: 069/136-20) und unter Angabe der Bankleitzahl bzw. der PLZ sich die zuständige Pfändungsstelle nennen lassen, da mittlerweile nicht mehr nach ehemals Dresdner Bank-Kunden und schon immer Commerzbank-Kunden unterschieden wird, sondern die Pfändungen „nach Gebieten“ verteilt werden. (Kleiner Tipp, i.d.R. werden die Postleitzahlengebiete 5…. bis 9…. Düsseldorf zugeordnet und 0…. bis 4…. Berlin) (Stand 15.11.2022: wird nach wie vor in PLZ-Gebiete unterteilt)
entweder
Commerzbank AG, GS-BO BSC-West, CoC Pfändungen Düsseldorf, (vormals Fritz-Vomfelde-Str. 8, 40547 Düsseldorf), jetzt Breite Str. 10, 40213 Düsseldorf
(Fax für Pfändungsabteilung Düsseldorf, Fax-Nr.: 01802 224 496)
Heute habe ich mehrere Mitteilungen von Mitlesern (danke dafür!) sowie Post von der Commerzbank bezüglich der Pfändungsabteilung in Düsseldorf erhalten.
Die Pfändungsabteilung hat jetzt folgende Anschrift:
Commerzbank AG, CoC Pfändungen, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf
(Anschrift für Schriftverkehr nach Zustellung der Pfändung: Commerzbank AG Group Banking & Market Operations Banking Service Center, CoC Pfändunge, Postfach, 40300 Düsseldorf, Fax: 049 69 40565-2078) Daten Commerzbank aktualisiert, nachdem ein aufmerksamer Mitleser mir die neue Fax-Nr. mitgeteilt hat/16.05.2023
Auf ausdrückliche telefonische Rückfrage hat man mir in der Zentrale versichert, dass weiterhin die Trennung nach Postleitzahlengebieten besteht und die Pfändungsabteilung in Berlin nach wie vor Bestand hat. (15.11.2022)
oder
Commerzbank AG, CoC Pfändungen Berlin, Koppenstr. 93, 10243 Berlin
(Fax für Pfändungsabteilung in Berlin: Fax-Nr.: 01802 224 496)
Daten Commerzbank aktualisiert/überprüft 07.10.2014/25.08.2015, ergänzt um die Buchstaben GS-BO BSC-… gem. telefonischer Auskunft der Zentrale vom 24.09.2015, überprüft am 13.04.2016, überprüft 23.12.2016 (lt. Email eines aufmerksamen Lesers, existiert die Abteilung nach wie vor; 07.07.2025)
Für beide Abteilungen gilt die gleiche Fax-Nr. (werden digitalisiert am PC empfangen und dort an die richtige Abteilung verteilt)
(Tatsächlich in der Commerzbank-Zentrale in Frankfurt nachfragen, nicht bei einer der Niederlassungen, da „Gerüchte“ kursieren, dass die Pfändungsabteilung in Berlin nicht mehr existiert, 25.08.2015)
Von einer aufmerksamen Mitleserin wurde mir Folgendes dankenswerterweise mitgeteilt:
„Die Commerzbank AG hat uns mit Schreiben vom 20.01.2021 folgendes mitgeteilt:
Die Bearbeitung erfolgt für den Drittschuldner Commerzbank AG (inclusive der ehemaligen comdirect Bank AG sowie der ehemaligen Dresdner Bank AG) ausschließlich an folgenden Standorten:
für Schuldner in den Postleitzahlbereichen (erneut abgefragt 15.11.2022)
01 bis 33, 37 bis 39, 42 bis 49, 58 bis 59, 98 bis 99:
Commerzbank AG, CoC Pfändungen, Koppenstraße 93, 10243 Berlin (Fax: 069/13659904)
für Schuldner in den Postleitzahlbereichen (erneut abgefragt 15.11.2022)
34 bis 36, 40 bis 41, 50 bis 57, 60 bis 97:
Commerzbank AG, CoC Pfändungen, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf (Fax: 069/405652078)
Aufgrund der Länge des Beitrags und technischer Herausforderungen wurde dieser Inhalt auf mehrere Seiten aufgeteilt. Die weiteren Adressen und Seiten findest du ⏬
