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Drittschuldnererklärungen von Banken! Achtung!

Achtung bei Drittschuldnererklärungen von Banken!

Im April 2012 hatte ich für eine Mandantschaft einen nicht unerheblichen Betrag über eine Kontenpfändung Stück für Stück beigetrieben. Im August habe ich ausdrücklich gegenüber der Bank die Erledigung der Pfändung erklärt, da vollständige Zahlung erfolgt war.
Im Dezember hatte ich für eine andere Mandantschaft beim gleichen Schuldner die gleiche Kontoverbindung gepfändet und es kam eine Drittschuldnererklärung dass Vorpfändungen bestehen und die Forderung nicht bedient werden kann. Die Liste der Vorpfändungen wurde mitgeschickt und der einzige vorrangige Gläubiger war, man höre und staune, der Gläubiger für den wir im April gepfändet hatten. Die Forderungshöhe sowie das AZ des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses entsprach der seinerzeitigen Pfändung!
Wäre es nicht die durch uns erbrachte und bereits erledigte Forderung unseres anderen Gläubigers gewesen, hätte ich die Drittschuldnererklärung widerspruchslos hingenommen und wahrscheinlich, auf Grund der Höhe der Vorpfändung die Akte erst mal ein halbes Jahr ruhen lassen.

So habe ich die Bank angeschrieben, auf die Erledigung verwiesen und um Nachbesserung der Drittschuldnererklärung aufgefordert.
Die Bank hat mit Bedauern ihr "Versehen" eingeräumt, die "neue" Forderung wird nunmehr bedient.

Ich werde jetzt zukünftig immer nach einer Gläubigerliste nachfragen und ggf. sogar die Gläubiger anschreiben, ob die Forderung noch besteht!

 

Viel Erfolg beim Beitreiben!!!

Gruß Jutta Hurt