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Pfändung von Bankguthaben II (hier Bank ist eine „eG“)

Sehr oft kommt es vor dass Schuldner bei einer Genossenschaft (eG) ein Bankkonto unterhalten. Manchmal haben diese Schuldner, bei Kontoeröffnung auch Genossenschaftsanteile erworben. Diese Genossenschaftsanteile werden aber nicht automatisch bei der Pfändung "mit abgegriffen". Hier bedarf es wieder, wie üblich, einer genauen Formulierung. Die so bei mir lautet:

Gepfändet wird ebenfalls der dem Schuldner als Genosse der Drittschuldnerin zu Ziffer 2 (Raiffeisenbank Aidlingen eG) gegen diese Genossenschaft angeblich zustehenden Anspruchs auf fortlaufende Auszahlung des Gewinns und auf Auszahlung des Geschäftsguthabens (das ihm bei der Auseinandersetzung mit der Genossenschaft zukommende Guthaben) sowie eines Anteils am Reservefonds, sowie das Recht auf Kündigung der Genossenschaftsanteile. Außerdem wird das dem Schuldner gegebenenfalls zustehende Kautionsguthaben gepfändet.

Dieser Passus ist nach dem für eine Kontpfändung notwendigen Formulierung noch ebenfalls mit anzufügen.

Selbstverständlich sollte auch darauf geachtet werden, dass man im Antrag ebenfalls mit hineinbringt …den Antrag zu Erlassen und die Zustellung durch den zuständigen Gerichtsvollzieher an Schuldner und Drittschuldner zu vermitteln…

 

20.05.2011

Dass sich diese "Zusatz"-Pfändung lohnt, habe ich heute mal wieder erfahren. In den letzten Tagen wurde ich in der Eigenschaft als Gläubigervertreter von einer eG-Bank angeschrieben. Es wurde nachgefragt ob die Pfändung aus dem Jahr 2001 noch aktuell ist bzw. die Forderung noch besteht.

Die Akte musste ich erst mal suchen. Die Akte war vor fünf Jahren abgelegt worden und befand sich im Keller. Nachdem bei der Kontopfändung und der sonstigen Zwangsvollstreckung leider nichts herausgekommen ist und der Mandant dann selbst die angefallenen Gerichts- und Anwaltskosten nicht bezahlt hat mussten wir leider gegen den Mandant selbst unsere Forderung gerichtlich geltend machen und vollstrecken. Das Geld hatten wir beigetrieben und die Akte abgelegt.

Ich habe daraufhin bei der Sachbearbeiterin der Bank angerufen und zunächst telefonisch mitgeteilt, dass auf die (ursprüngliche) Forderung keinerlei Zahlungen geleistet worden sind und ob jetzt Geld auf dem Konto sei.

Nein Geld wäre nicht auf dem Konto, aber die Genossenschaftsanteile sind aufgekündigt und nachdem darauf unsere Pfändung liegt muss diese erst abgelöst werden.

Ihr seht also, gut Ding will Weile haben und so "kleine Zusätze" lohnen sich!!!

 

Vermögensverzeichnis zunächst „wertlos“

Der Schuldner, ein Landwirt, hatte landwirtschaftliche Gerätschaften erworben und diese nicht bezahlt.

Nach Mahnverfahren und leider erfolgloser Zwangsvollstreckung lag nun das Vermögensverzeichnis vor. Auf den ersten Blick gab das Vermögensverzeichnis nichts her was man pfänden könnte, lediglich "Sachen die der Schuldner zum "Betrieb seines Geschäftes benötigte. So besaß er mehrere Milchkühe sowie Muttersauen, landwirtschaftliche Geräte und sonst nur Dinge des täglichen Gebrauchs, war also zunächst unpfändbar. Diese einzelnen Tiere und Geräte waren zur Aufrechterhaltung seines Betriebs notwendig .

Nachdem der Schuldner mich im Vorfeld bereits mehr oder minder hämisch angerufen und mir gesagt hatte, ich bräuchte doch nicht unnötig Geld ausgeben für Vollstreckungsmaßnahmen, da bei ihm nichts zu holen sei, war meine dektivische Nase angeregt.

Ich dachte mir, zwar hat er Milchkühe und Muttersauen, aber die geben schließlich auch "was her", was er dann verkauft.

Durch verschiedene Telefonate habe ich herausgefunden, dass Verkauf von Vieh über das Landratsamt "kontrolliert" wird.

Beim Landratsamt habe ich mich dann erkundigt, wann und wie oft eine Muttersau „ferkelt“ und wann daher mit dem Abverkauf der Ferkel zu rechnen ist.

Außerdem erfuhr ich deren Ca.-Preis.

Bezüglich der Milch habe ich mich bei der örtlichen Milchgenossenschaften erkundigt, b der Schuldner hierhin seine Milch liefert. Volltreffer.

Daraufhin brachte sie eine Pfändung bei der Milchgenossenschaft bezüglich des „Milchgeldes“ aus.

Zudem habe ich auf Grund meienr Recherchen herausgefunden, dass die meisten Landwirte auch Mitglied einer solchen Milch-Genossenschaft sind.

Ich habe daher die Pfändung der Genossenschaftsanteile des Schuldners in den PfÜB-Antrag mit einbezogen, da ich auch hier davon ausging, dass der Schuldner Mitglied der Genossenschaft war, zu der er seine Milch liefert.

Nachdem die Verwertung der Ferkel zunächst als recht aufwendig erschien, habe ich den Schuldner von meiner Absicht informiert, dass bei der nächsten "Ferkelei" ich die entsprechenden Ferkel pfänden und zu gegebener Zeit "verwerten", also versteigern lassen werde.

Daraufhin setzte sich der Schuldner mit unserem Büro in Verbindung und erledigte die Angelegenheit durch Ratenzahlungen.