Archiv der Kategorie: Tipps und Tricks

Bankverbindungen pfänden/Anschriften Banken

(Erstveröffentlichung 2011/ständige Ergänzungen bzw. Abänderungen)

Bei Pfändungen bezüglich der Bankverbindungen ist natürlich erst in Erfahrung zu bringen um welche Bank es sich handelt.

Soweit man eine Bankleitzahl vorliegen hat, kann man im Internet nach der Bezeichnung der Bank recherchieren.

Soweit die Bank verschiedene Niederlassungen hat, z.B. bei einer Volksbank, rufe ich bei einer Zweigstelle an und frage unter Angabe der Kontonummer (soweit vorhanden) nach unter welcher Adresse ich die Pfändung zustellen lassen kann.

Meist bekomme ich dadurch auch gleich die Antwort geliefert ob das Konto noch existent ist.

Frage ich direkt nach ob das Konto noch existiert, bekomme ich aus „Datenschutzgründen“ keine Antwort.

Wichtig bei der Adresse des Drittschuldners ist, dass es sich um keine Postfachadresse handelt. Es muss definitiv eine Straße, Platz oder ähnliches angegeben werden. Da der zustellende Gerichtsvollzieher dort tatsächlich hinläuft und diesen Beschluss einem Mitarbeiter in die Hand drückt.

Wenn man sich die Zustellungsurkunde ansieht, sieht man das Zustelldatum mit Uhrzeit.

Die Uhrzeit ist deswegen wichtig, da, sollte später am Tag noch mal ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt werden, die Uhrzeit maßgeblich ist dafür, welcher Anspruch als erstes bedient wird.

Im Laufe der Zeit habe ich mich durch die „Bank-Drittschuldner“ durchgekämpft. Das ist gar nicht so einfach bei den großen Banken die richtige Adresse und die richtige Bezeichnung zu erfahren.

Banken sind gerne und sofort bereit die Pfändung nicht anzuerkennen, weil sie „falsch“ bezeichnet sind und damit nicht Drittschuldner. Da habe ich mich schon so manches mal furchtbar geärgert.

Hier habe ich ein paar Bank-Anschriften:

bei Commerzbank-Pfändungen ehemals Dresdner Bank jetzt auch Commerzbank) am besten immer vorher in der Zentrale anrufen (Frankfurt: Tel.: 069/136-20) und unter Angabe der Bankleitzahl bzw. der PLZ sich die zuständige Pfändungsstelle nennen lassen, da mittlerweile nicht mehr nach ehemals Dresdner Bank-Kunden und schon immer Commerzbank-Kunden unterschieden wird, sondern die Pfändungen „nach Gebieten“ verteilt werden. (Kleiner Tipp, i.d.R. werden die Postleitzahlengebiete 5…. bis 9…. Düsseldorf zugeordnet und 0…. bis 4…. Berlin) (Stand 15.11.2022: wird nach wie vor in PLZ-Gebiete unterteilt)

entweder

Commerzbank AG, GS-BO BSC-West, CoC Pfändungen Düsseldorf, (vormals Fritz-Vomfelde-Str. 8, 40547 Düsseldorf), jetzt Breite Str. 10, 40213 Düsseldorf

(Fax für Pfändungsabteilung Düsseldorf, Fax-Nr.: 01802 224 496)

Heute habe ich mehrere Mitteilungen von Mitlesern (danke dafür!) sowie Post von der Commerzbank bezüglich der Pfändungsabteilung in Düsseldorf erhalten.

Die Pfändungsabteilung hat jetzt folgende Anschrift:

Commerzbank AG, CoC Pfändungen, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf

(Anschrift für Schriftverkehr nach Zustellung der Pfändung: Commerzbank AG Group Banking & Market Operations Banking Service Center, CoC Pfändunge, Postfach, 40300 Düsseldorf, Fax: 049 69 40565-2078) Daten Commerzbank aktualisiert, nachdem ein aufmerksamer Mitleser mir die neue Fax-Nr. mitgeteilt hat/16.05.2023

Auf ausdrückliche telefonische Rückfrage hat man mir in der Zentrale versichert, dass weiterhin die Trennung nach Postleitzahlengebieten besteht und die Pfändungsabteilung in Berlin nach wie vor Bestand hat. (15.11.2022)

oder

Commerzbank AG, CoC Pfändungen Berlin, Koppenstr. 93, 10243 Berlin

(Fax für Pfändungsabteilung in Berlin: Fax-Nr.: 01802 224 496)

Daten Commerzbank aktualisiert/überprüft 07.10.2014/25.08.2015, ergänzt um die Buchstaben GS-BO BSC-… gem. telefonischer Auskunft der Zentrale vom 24.09.2015, überprüft am 13.04.2016, überprüft 23.12.2016 (lt. Email eines aufmerksamen Lesers, existiert die Abteilung nach wie vor; 07.07.2025)

Für beide Abteilungen gilt die gleiche Fax-Nr. (werden digitalisiert am PC empfangen und dort an die richtige Abteilung verteilt)

(Tatsächlich in der Commerzbank-Zentrale in Frankfurt nachfragen, nicht bei einer der Niederlassungen, da „Gerüchte“ kursieren, dass die Pfändungsabteilung in Berlin nicht mehr existiert, 25.08.2015)

Von einer aufmerksamen Mitleserin wurde mir Folgendes dankenswerterweise mitgeteilt:

„Die Commerzbank AG hat uns mit Schreiben vom 20.01.2021 folgendes mitgeteilt:

Die Bearbeitung erfolgt für den Drittschuldner Commerzbank AG (inclusive der ehemaligen comdirect Bank AG sowie der ehemaligen Dresdner Bank AG) ausschließlich an folgenden Standorten:

für Schuldner in den Postleitzahlbereichen (erneut abgefragt 15.11.2022)
01 bis 33, 37 bis 39, 42 bis 49, 58 bis 59, 98 bis 99:
Commerzbank AG, CoC Pfändungen, Koppenstraße 93, 10243 Berlin (Fax: 069/13659904)

für Schuldner in den Postleitzahlbereichen (erneut abgefragt 15.11.2022)
34 bis 36, 40 bis 41, 50 bis 57, 60 bis 97:
Commerzbank AG, CoC Pfändungen, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf (Fax: 069/405652078)

Aufgrund der Länge des Beitrags und technischer Herausforderungen wurde dieser Inhalt auf mehrere Seiten aufgeteilt. Die weiteren Adressen und Seiten findest du ⏬

Drittschuldnererklärungen von Banken! Achtung!

Achtung bei Drittschuldnererklärungen von Banken!

Im April 2012 hatte ich für eine Mandantschaft einen nicht unerheblichen Betrag über eine Kontenpfändung Stück für Stück beigetrieben. Im August habe ich ausdrücklich gegenüber der Bank die Erledigung der Pfändung erklärt, da vollständige Zahlung erfolgt war.
Im Dezember hatte ich für eine andere Mandantschaft beim gleichen Schuldner die gleiche Kontoverbindung gepfändet und es kam eine Drittschuldnererklärung dass Vorpfändungen bestehen und die Forderung nicht bedient werden kann. Die Liste der Vorpfändungen wurde mitgeschickt und der einzige vorrangige Gläubiger war, man höre und staune, der Gläubiger für den wir im April gepfändet hatten. Die Forderungshöhe sowie das AZ des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses entsprach der seinerzeitigen Pfändung!
Wäre es nicht die durch uns erbrachte und bereits erledigte Forderung unseres anderen Gläubigers gewesen, hätte ich die Drittschuldnererklärung widerspruchslos hingenommen und wahrscheinlich, auf Grund der Höhe der Vorpfändung die Akte erst mal ein halbes Jahr ruhen lassen.

So habe ich die Bank angeschrieben, auf die Erledigung verwiesen und um Nachbesserung der Drittschuldnererklärung aufgefordert.
Die Bank hat mit Bedauern ihr "Versehen" eingeräumt, die "neue" Forderung wird nunmehr bedient.

Ich werde jetzt zukünftig immer nach einer Gläubigerliste nachfragen und ggf. sogar die Gläubiger anschreiben, ob die Forderung noch besteht!

 

Viel Erfolg beim Beitreiben!!!

Gruß Jutta Hurt

Seminar Mobiliarvollstreckung vom 17.03.2012

 

Seminar Mobiliarvollstreckung vom 17.03.2012

  

Bestimmt habe ich schon erwähnt dass ich gerne Seminare besuche?! 

 Letzten Samstag war es "endlich" wieder soweit (ich weiß ich bin komisch) juhu ich darf auf ein Seminar!!

 

Das Seminar dauerte von 9:30 Uhr bis ca. 17:00 mit Pausen, eigentlich für einen ersten Frühlings-Samstag und dann auch noch bei schönem Wetter, viel zu lange!

 Aber, man nimmt von jedem Seminar was mit  (ich meine hier nicht die Seminarunterlagen und den Block mit Kugelschreiber).

Nein, irgendwelche  neuen Erkenntnisse oder auch nur einzelne Sätze.

 Manchmal ist es bedauerlicherweise trotzdem so, dass es bei einem Satz bleibt, den man mit nach Hause nehmen kann und ansonsten ist es sterbenslangweilig!

 Doch, dieser Samstag hat sich wirklich gelohnt!

Ich habe hier (außer den Seminarunterlagen und dem Block mit Kugelschreiber) noch ne ganze Menge mit nach Hause genommen.

 

Am Samstag ging es um Änderungen der ZPO die zum 01.01.2013 in Kraft treten; also um die Mobilarvollstreckung und Änderungen im EV-Verfahren.

In den Seminarunterlagen, vorbereitet von Frau Scheungrab, steht: „Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.07.2009 (…) ist hinsichtlich der Ermächtigungsnormen der Länder und des BMJ bereits zum 01.08.2009 in Kraft getreten.Die meisten Änderungen in der ZPO –die Anwendungsnormen- treten zum 01.01.2013 in Kraft…“

 

Na ja, zunächst hört sich das nicht sehr spannend an…

Aber, die Zeit verging wie im Flug; Frau Scheungrab hat die Eigenschaft, was mir schon bei den Online-Seminaren die ich von ihr besucht habe, aufgefallen ist, solche Seminare „lebendig“ zu gestalten; nicht nur den Stoff „runterbeten“ und dann verabschieden, nein, sie schafft es, notwendige Informationen zusammenzufassen, die Neuerungen zu analysieren und gebündeltes Wissen weiterzugeben.

 

Sie macht sich auch jedes Mal für das Skript die Mühe, aktuelle und/oder für die Gläubigerseite „gut zu gebrauchende“ Entscheidungen, mit kurzer Inhaltsangabe, aufzulisten.

 Sie prüft die Neuerungen skeptisch ab und prüft dabei sozusagen die „Alltagstauglichkeit“.

 Selbstverständlich kann ich das Seminar hier nicht zusammenfassen, zum einen fehlt die Zeit und zum anderen ist eine Erzählung aus zweiter Hand nie so gut wie die aus erster Hand. Ich kann nur sagen: unbedingt selbst auf Seminare gehen!

Auch die Betreuung durch IWW (Institut für Wirtschaftspublizistik), welche Veranstalterin des Seminars war, ist super gelaufen.

Bereits vor Beginn (ich war ne halbe Stunde vorher da) war eine Mitarbeiterin der Fa. IWW vor Ort, hat jeden begrüßt, der Seminarraum war gerichtet, das Skript, Informationsmaterial (und natürlich der Block und der der Bleistift) lagen auf den Plätzen, es gab sogar schon Kaffee; Wasser stand sowieso auf den Tischen. Die Mitarbeiterin der IWW war ebenfalls den ganzen Tag vor Ort und hat sich um unser Wohlbefinden gekümmert; Exemplare verschiedener Fachzeitschriften vom IWW lagen aus und konnten mitgenommen werden.  Am Ende des Seminartages haben wir sofort unsere ausgedruckte Teilnamebescheinigung erhalten.

 

Alles in allem sehr zufriedenstellend und dies wird sicherlich nicht mein letztes Seminar, sowohl bei Frau Scheungrab (siehe auch: www.ksseminare.de) als auch über den IWW-Verlag (siehe auch: www.iww.de ) sein, welches ich besucht habe.

Sehr empfehlenswert!

 … habe ich schon erwähnt, ich liebe Seminare ….

 

Vielleicht bis zum nächsten Seminar!?

 Gruß Jutta Hurt

Pfändung von zwei Einkommen

Pfändung von zwei Einkommen

Sicherlich hat der eine oder andere bereits Schuldner gehabt die nicht einer Arbeitstätigkeit nachgehen sondern zwei oder aber eine Rente erhalten und geringfügig beschäftigt sind zum Beispiel.

Ich habe bei solchen Konstellationen des Öfteren erlebt, dass beide Einkünfte für sich gesehen sich unterhalb der Pfandfreigrenze befinden.

Im ersten Moment für mich als Gläubiger natürlich sehr ärgerlich, aber halt nur im ersten Moment. Man hat die Möglichkeit bei Pfändung von Einkommen zu beantragen, dass die Einkommen (also die Nettobeträge) zusammengerechnet werden. Dann ergibt sich meist ein pfändbarer Betrag. Aber der Gläubiger muss auch gleich mitbeantragen aus welchem Einkommen der pfändbare Betrag dann entnommen werden muss.

In der Praxis hat es bei mir mit folgender Formulierung schon geklappt (diesen Text nach der Pfändungsanspruchsformulierung):

Es wird beantragt, die Zusammenrechnung (§850 e Nr. 2a ZPO) des Anspruchs auf Leistung gegenüber dem …. (Drittschuldner Ziffer 1) mit dem Anspruch auf… (z.B. Witwenrente) gegenüber der … (z.B. LVA Württemberg) (Drittschuldner Ziffer 2)anzuordnen und zu bestimmen, dass der unpfändbare Grundbetrag in erster Linie der laufenden Sozialgeldleistungen zu entnehmen ist.

oder

Es wird weiterhin beantragt, zur Berechnung des nach § 850 c ZPO pfändbaren Teils des Gesamteinkommens, die Nettoarbeitseinkommen des Schuldners aus seinen Arbeitsverhältnissen bei den Drittschuldner zu 1 und 2 (siehe oben) gem. § 850 e Nr. 2 ZPO zusammen zu rechnen. Der unpfändbare Grundbetrag ist in erster Linie dem Arbeitseinkommen zu entnehmen, welches der Schuldner beim Drittschuldner zu 1 (Fa. …)

Das Vollstreckungsgericht entscheidet diese Sache nur auf ANTRAG.

Das Schöne an der ganzen Sache ist, wenn die einzelnen Ansprüche bereits gepfändet wurden, von den anderen Gläubigern aber eine Zusammenrechnung nicht beantragt wurde „überhole“ ich damit die vorrangigen Gläubiger um den pfändbaren Betrag bzw. Differenzbetrag.

Der Kommentar Stöber „Forderungspfändung“ sagt dazu: „Wenn mehrere Gläubiger gepfändet haben, muss jeder Antrag stellen, der für den durch seine Pfändung notwendigen Lohnabzug die Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen anstrebt. … Erwirkt nur ein Gläubiger den Zusammenrechnungsbeschluss, so wird für ihn der Lohnabzug unter Zugrundelegung der mehreren Arbeitseinkommen berechnet. Für die übrigen Gläubiger bleibt es beim Lohnabzug aus den Einzeleinkommen. … Der Zusammenrechnungsbeschluss kann nur dem Gläubiger, auf dessen Antrag (in dessen Vollstreckungsverfahren) er erlassen ist, einen weitergehenden Pfändungszugriff an seiner Rangstelle (§ 804 Abs. 3 ZPO) ermöglichen, …“

Toll nicht!!!

Probiert es mal aus und wie gehabt viel Erfolg beim vollstrecken.

Jutta Hurt

Seminare in der Zwangsvollstreckung

 

Habe ich euch eigentlich schon erzählt dass ich unheimlich gerne Seminare besuche?!

 

Nachdem ich (bzw. unsere Kanzlei) Abonnent(en) beim IWW-Verlag bin (bzw. sind) werde ich natürlich regelmäßig über Seminarangebote informiert.

Eins ist mir sofort ins Auge gestochen und ich habe mich angemeldet für das Seminar „Mobiliarvollstreckung –Revolution durch das Gesetz zur Sachaufklärung“, Referentin Karin Scheungrab, in Stuttgart am 17.03.2012; vielleicht sieht man sich ja sogar ?!? J

Frau Scheungrab informiert über „Vollstrecken ins bewegliche Schuldnervermögen –der unerwartete kurfristige Zugriff macht´s!“, „Neue Vermögensauskunft durch den Schuldner“, „Gesetz zur Sachaufklärung: Neue Möglichkeiten für Gerichtsvollzieher und Gläubiger“ sowie u.a. über „Erfolgsabhängige Vergütung des Gerichtsvollziehers –Anreiz zur effektiven Vollstreckung?“.

Die Seminare finden auch in Hamburg (23.02.) in Düsseldorf (24.02) und in Berlin (16.03.2012) statt.

Ich freu mich auf jeden Fall dort hingehen zu können, denn eins ist sicher, man nimmt JEDES MAL irgendwas mit was man in der Praxis verwenden kann;

Falls ihr euch selbst mal informieren wollt was es für Seminare gibt bei IWW: www.iww.de/seminare

 

Vielleicht bis zum 17.03.2012 in Stuttgart?

Gruß Jutta Hurt