Pfändung von Bankguthaben II (hier Bank ist eine „eG“)

Sehr oft kommt es vor dass Schuldner bei einer Genossenschaft (eG) ein Bankkonto unterhalten. Manchmal haben diese Schuldner, bei Kontoeröffnung auch Genossenschaftsanteile erworben. Diese Genossenschaftsanteile werden aber nicht automatisch bei der Pfändung "mit abgegriffen". Hier bedarf es wieder, wie üblich, einer genauen Formulierung. Die so bei mir lautet:

Gepfändet wird ebenfalls der dem Schuldner als Genosse der Drittschuldnerin zu Ziffer 2 (Raiffeisenbank Aidlingen eG) gegen diese Genossenschaft angeblich zustehenden Anspruchs auf fortlaufende Auszahlung des Gewinns und auf Auszahlung des Geschäftsguthabens (das ihm bei der Auseinandersetzung mit der Genossenschaft zukommende Guthaben) sowie eines Anteils am Reservefonds, sowie das Recht auf Kündigung der Genossenschaftsanteile. Außerdem wird das dem Schuldner gegebenenfalls zustehende Kautionsguthaben gepfändet.

Dieser Passus ist nach dem für eine Kontpfändung notwendigen Formulierung noch ebenfalls mit anzufügen.

Selbstverständlich sollte auch darauf geachtet werden, dass man im Antrag ebenfalls mit hineinbringt …den Antrag zu Erlassen und die Zustellung durch den zuständigen Gerichtsvollzieher an Schuldner und Drittschuldner zu vermitteln…

 

20.05.2011

Dass sich diese "Zusatz"-Pfändung lohnt, habe ich heute mal wieder erfahren. In den letzten Tagen wurde ich in der Eigenschaft als Gläubigervertreter von einer eG-Bank angeschrieben. Es wurde nachgefragt ob die Pfändung aus dem Jahr 2001 noch aktuell ist bzw. die Forderung noch besteht.

Die Akte musste ich erst mal suchen. Die Akte war vor fünf Jahren abgelegt worden und befand sich im Keller. Nachdem bei der Kontopfändung und der sonstigen Zwangsvollstreckung leider nichts herausgekommen ist und der Mandant dann selbst die angefallenen Gerichts- und Anwaltskosten nicht bezahlt hat mussten wir leider gegen den Mandant selbst unsere Forderung gerichtlich geltend machen und vollstrecken. Das Geld hatten wir beigetrieben und die Akte abgelegt.

Ich habe daraufhin bei der Sachbearbeiterin der Bank angerufen und zunächst telefonisch mitgeteilt, dass auf die (ursprüngliche) Forderung keinerlei Zahlungen geleistet worden sind und ob jetzt Geld auf dem Konto sei.

Nein Geld wäre nicht auf dem Konto, aber die Genossenschaftsanteile sind aufgekündigt und nachdem darauf unsere Pfändung liegt muss diese erst abgelöst werden.

Ihr seht also, gut Ding will Weile haben und so "kleine Zusätze" lohnen sich!!!

 

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