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Zwangsvollstreckungsauftrag nach dem 01.01.2013

 

Gesetz zur Reform der Sachaufklärung

 

 Hallo Ihr Mitstreiter!

Nach wie vor (Stand heute: 03.01.2013) gibt es über das Bundesministerium noch kein ins Netz gestelltes Formular für einen Vollstreckungsauftrag.

Durch das für uns zuständige Amtsgericht wurde unsere Kanzlei darüber informiert, dass, wie in meinem letzten Artikel schon geschrieben, der DGVB einen Vordruck entwickelt hat, an dem sich der amtliche Vordruck eng orientieren wird.

Das Bundesjustizministerium hat, nach Mitteilung des für uns zuständigen Amtsgerichts, dem Vorstand des DGVB mitgeteilt, dass gegen eine Weitergabe des Vordrucks an interessierte Dritte keine Einwände bestünden.

 

Also kann, wie bereits von mir ausgeführt, der Vordruck beim Deutscher Gerichtsvollzieher Bund downgeloadet werden.

Der Vordruck kann sogar online ausgefüllt und dann ausgedruckt werden. Zu finden auch unter:

http://www.dgvb.de/AuftragVollstreckungV10.pdf

 

Zwischenzeitlich habe ich natürlich auch noch mit weiteren Gerichtsvollziehern gesprochen. Unter anderem ergab sich, dass Vollstreckungsaufträge die nicht auf diesen Formularen erteilt, aber nach den Vorschriften der Reform erstellt werden nicht zurückgewiesen werden dürfen.

Allerdings habe ich noch keine Erfahrung (d.h. Reaktionen) auf die nunmehr neu erteilten Aufträge.

Ich werde sicherlich darüber berichten.

 

Gruß Jutta Hurt

Vollstreckungsauftrag ab 01.01.2013

 

Hallo zusammen,

ich habe was Neues in Erfahrung gebracht!

An dem Gerücht dass ab 01.01.2013 auch ein Formular für den Vollstreckungsauftrag verbindlich verwendet werden muss, scheint tatsächlich etwas dran zu sein.

Der Deutsche Gerichtsvollzieher Bund stellt auf seiner Homepage einen entsprechenden Vorschlag eines Vollstreckungsauftrages, erarbeitet durch den Arbeitskreis Reform der Sachaufklärung im DGVB, zur Verfügung:

 

http://www.dgvb.de/news/reform-der-sachaufklaerung-7

Ich werde sicherlich diesen Auftrag verwenden, solange das Bundesministerium für Justiz nichts anderes veröffentlicht…

 

 Vielen Dank an den Arbeitskreis!

 

Viel Spaß bei den Neuerungen!!!

 

 

 

Gruß Jutta Hurt

Gesetz zur Reform der Sachaufklärung, Vollstreckungsauftrag

 

Hallo zusammen,

heute muss ich mal meinen Unmut kundtun!

Das „Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ macht mir Kopfzerbrechen (wenn nicht sogar Magenweh und Übelkeit)

Die ersten Vorzeichen sind zu spüren, zum einen in den bereits zur Verfügung gestellten Formularen vom BMJ (siehe mein letzter Artikel) sowie über die noch wahrlich unausgegorenen Ideen der „schlauen Köpfe“.

Heute hat mich ein Schreiben eines Gerichtsvollziehers erreicht, der darauf hinweist, dass ab 01.01.2013 FormularZWANG bezüglich der Erteilung eines Zwangsvollstreckungsauftrages besteht. Soweit so gut. Nur, es GIBT noch keine Formulare!!

Auch die von mir heute befragten Gerichtsvollzieher haben ein solches Formular noch nicht zu Gesicht bekommen, man munkelt dass wohl ein Entwurf vorhanden sei, dieser ungefähr 6 (in Worten: sechs) Seiten umfasst, aber noch nirgends zu finden ist!!!

Das Formular soll zum ankreuzen sein, wobei man mit Bedacht ankreuzen sollte, da jedes Kreuz „kostet“ -im gebührenrechtlichen Sinne-.

Außerdem haben mir die Gerichtsvollzieher ebenfalls erzählt, dass sie bei der Schulung für die Neuerungen (hier: OLG-Bezirk Stuttgart) angewiesen wurden, Vollstreckungsaufträge, die nicht auf so einem Formular (wie gesagt, das noch keiner gesehen hat, der damit arbeiten muss) erstellt sind, ZURÜCKGESCHICKT bzw. ABGELEHNT werden müssen!!!

Was für ein Spaß (oder Schwachsinn?)

Ebenso wäre es ab 01.01.2013 erforderlich das Geburtsdatum und den Geburtsort des Schuldners im Vollstreckungsauftrag genau zu bezeichnen, da (hört, hört), der Gerichtsvollzieher z.B. vor Beantragung eines Haftbefehls zur Erzwingung der E.V. diese Daten kostenpflichtig ermitteln muss.

 

Heißt das im Umkehrschluss, dass am besten schon im Tenor eines Titels diese Daten mit enthalten sein sollen?!

Diesbezüglich werden uns sicherlich noch mehr Fragen beschäftigen.

 

Ich werde über neue Erkenntnisse (oder eben über neue Nichterkenntnisse) berichten.

 

Bis dahin noch frohes Vollstrecken!!

 

Jutta Hurt

Gesetz zur Reform der Sachaufklärung, Erste Änderungen

 

Gesetz zur Reform der Sachaufklärung; erste Änderungen ab 01.09.2012

 

 Hallo zusammen,

nunmehr kommt die Neuregelung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung immer näher. Erste Änderungen, durch Veröffentlichung der Verordnung im Bundesgesetzblatt 2012 Teil I Nr. 40, S. 1822 (veröffentlicht am 31.08.2012) sind nunmehr seit 01.09.2012 in Kraft.

Das heißt, spätestens ab 01.03.2013 müssen -bislang zumindest drei Formulare- zwingend benutzt werden. Bis dahin können die alten „Formulare“ bzw. selbst erstellte Formulierungen benutzt werden, oder aber auch schon die (ab 01.03.2013 zwingend) vorgeschriebenen Formulare. Es handelt sich um

 

  • Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung
  • Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen
  • Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen

Ob das Ganze eine Erleichterung darstellt kann ich noch nicht beurteilen, allerdings muss man sich mal wieder umstellen. Außerdem, das ärgert mich ein wenig, sind so Sachen wie z.B. die Herausgabe der Lohnabrechnungen bei Lohnpfändung, ebenfalls mit im Formular enthalten und zum ankreuzen, d.h. meine im Laufe der Jahre herausgefundenen „Zusatzsachen“ sind jetzt gleich im Formular mit drin und alle haben die gleiche Chance. Ist ja auf der einen Seite sicherlich gut, allerdings habe ich mich immer gefreut wenn ich doch noch was besser wusste als ein anderer Gläubiger und somit im Vorteil war.

Na ja, was solls….

Das Bundesministerium für Justiz hat das alles sehr schön erläutert und auch die Formulare ins Netz gestellt; über den Link:

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Antrag_Erlass_Pfaendungs_Ueberweisungsbeschluss_insbes_gewoehnl_Geldforderungen.pdf?__blob=publicationFile

könnt Ihr euch selbst schlau machen und die Formulare entsprechend ansehen/ausdrucken.

 

Ich werde sicherlich über weitere Neuerungen und im Laufe der Zeit auch über meine Erfahrungen damit berichten.

 

Viel Spaß und Erfolg beim Vollstrecken

Gruß Jutta Hurt