Beispielantrag für Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Bitte beachten: ab 01.04.2013 Formularpflicht bei Pfü!

zu finden beim Bundesministerium für Justiz: http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Antrag_Erlass_Pfaendungs_Ueberweisungsbeschluss_insbes_gewoehnl_Geldforderungen.pdf?__blob=publicationFile

Wie ihr vielleicht schon gesehen habt, habe ich die verschiedensten Ansprüche in meinen anderen Beiträgen  mal ausformuliert bzw. so mitgeteilt, wie sie bei mir funktionieren.

Selbstverständlich ist es mit der puren Anspruchsformulierung nicht getan. Für einen Pfändungs- und Übeweisungsbeschluss-Antrag braucht ihr, wie sonst bei der Zwangsvollstreckung auch: Titel, Klaus, Zustellung und natürlich das Wissen was Ihr pfänden wollt.

Momentan müssen an Gerichtskosten EUR 20,00 dafür vom Gläubiger entrichtet werden. Diese Kosten, genau so wie die Zustellkosten werden der Gesamtforderung nachher hinzugesetzt.

 

Viel Erfolg damit!!!!

 

 



9 Gedanken zu „Beispielantrag für Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

  1. M. Rodea

    Tolle Seite, 
    man findet ja sonst meist nur Seiten in denen es darum geht sich um die Vollstreckung zu drücken.
    Als Gläubiger benötigt man ja auch ein wenig Hilfe. DANKE hierfür!
    Noch zwei Fragen:
    Wie lange dauert es üblicherweise von der Beantragung des PfÜB bis zur Zustellung?
    Können genauso Provisionskonten/ansprüche einer Versicherungsagentur beim Versicherungsunternehmen gepfändet werden?
    Besten Dank vorab.
    Gruß aus Freiburg
    M. Rodea

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    1. Jutta Beitragsautor

      Hallo zurück,
      freut mich dass dir meine Seite gefällt!
      Wegen der Zustellung des Pfü, hab ich die Erfahrung gemacht, dass es meist so ca. 2 Wochen dauert, ganz selten geht es schneller, und ganz selten dauert es auch mal bis zu 8 Wochen…
      Um die „Zeit zu nutzen“ mache ich meist ein vorläufiges Zahlungsverbot, dass dann für meinen kommenden Pfü „reserviert“.
      Provisionsansprüche hab ich auch schon gepfändet, ist eigentlich ne feine Sache, da ja jedes Jahr von bereits abgeschlossenen Verträgen oft noch Provisionen ausgezahlt werden…
      Auf jeden Fall viel Erfolg!!!!
      Gruß Jutta Hurt

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  2. Ella

    Hallo.
    Ich habe da Frage zur Forderungsaufstellung im Auftrag.
    Wo trage ich überhaupt die Zinsen ein?
    Wie ist es wenn man mehrere Hauptforderungen hat und die verschiedene Zinsläufe haben.
    ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

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    1. Jutta Beitragsautor

      Hallo Elena, wenn ich verschiedene bzw. mehrere Hauptforderungen habe, erstelle ich eine gesonderte Forderungsaufstellung und füge die mit bei… Gruß Jutta

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  3. H. K.

    Hallo,
    super Seite – vielen Dank. Im Netz findet man ja fast nur das Gegenteil. Die Schuldner bekommen alle möglichen Tipps, wie sie sich vor der Zahlung drücken. Ich finde es beschämend. Natürlich gibt es Menschen, die unverschuldet in Not geraten. Aber viele (wie mein Ex) machen schon mit dem Vorsatz nicht zu zahlen immer wieder Schulden. Sowas darf es doch nicht geben. Wo leben wir denn.

    Nochmal vielen Dank. Die Seite hat mir sehr geholfen.

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  4. stefan

    hallo Jutta, ich habe aus der aktuellen Vermögensauskunft meiner langjährigen Schuldnerin in Erfahrung gebracht, dass sie ein Schuldanerkenntnis gegen einen Dritten über mehrere tausend Euro hat. Der Drittschuldner zahlt auch monatlich einen Betrag ab. Nun möchte ich gegen den Drittschuldner einen PfüB beantragen, finde aber keine passende Formulierung hierfür. Meine eigenen Recherchen ergaben, dass wohl der Anspruch unter „G“ eingetragen werden muss. Können Sie mir mit der Formulierung behilflich sein? Vielen Dank im voraus und viele Grüße
    Stefan

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