Bitte beachten: ab 01.04.2013 Formularpflicht bei Pfü!
zu finden beim Bundesministerium für Justiz: http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Antrag_Erlass_Pfaendungs_Ueberweisungsbeschluss_insbes_gewoehnl_Geldforderungen.pdf?__blob=publicationFile
Wie ihr vielleicht schon gesehen habt, habe ich die verschiedensten Ansprüche in meinen anderen Beiträgen mal ausformuliert bzw. so mitgeteilt, wie sie bei mir funktionieren.
Selbstverständlich ist es mit der puren Anspruchsformulierung nicht getan. Für einen Pfändungs- und Übeweisungsbeschluss-Antrag braucht ihr, wie sonst bei der Zwangsvollstreckung auch: Titel, Klaus, Zustellung und natürlich das Wissen was Ihr pfänden wollt.
Momentan müssen an Gerichtskosten EUR 20,00 dafür vom Gläubiger entrichtet werden. Diese Kosten, genau so wie die Zustellkosten werden der Gesamtforderung nachher hinzugesetzt.
Viel Erfolg damit!!!!