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Gesetz zur Reform der Sachaufklärung, Erste Änderungen

 

Gesetz zur Reform der Sachaufklärung; erste Änderungen ab 01.09.2012

 

 Hallo zusammen,

nunmehr kommt die Neuregelung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung immer näher. Erste Änderungen, durch Veröffentlichung der Verordnung im Bundesgesetzblatt 2012 Teil I Nr. 40, S. 1822 (veröffentlicht am 31.08.2012) sind nunmehr seit 01.09.2012 in Kraft.

Das heißt, spätestens ab 01.03.2013 müssen -bislang zumindest drei Formulare- zwingend benutzt werden. Bis dahin können die alten „Formulare“ bzw. selbst erstellte Formulierungen benutzt werden, oder aber auch schon die (ab 01.03.2013 zwingend) vorgeschriebenen Formulare. Es handelt sich um

 

  • Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung
  • Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen
  • Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen

Ob das Ganze eine Erleichterung darstellt kann ich noch nicht beurteilen, allerdings muss man sich mal wieder umstellen. Außerdem, das ärgert mich ein wenig, sind so Sachen wie z.B. die Herausgabe der Lohnabrechnungen bei Lohnpfändung, ebenfalls mit im Formular enthalten und zum ankreuzen, d.h. meine im Laufe der Jahre herausgefundenen „Zusatzsachen“ sind jetzt gleich im Formular mit drin und alle haben die gleiche Chance. Ist ja auf der einen Seite sicherlich gut, allerdings habe ich mich immer gefreut wenn ich doch noch was besser wusste als ein anderer Gläubiger und somit im Vorteil war.

Na ja, was solls….

Das Bundesministerium für Justiz hat das alles sehr schön erläutert und auch die Formulare ins Netz gestellt; über den Link:

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Antrag_Erlass_Pfaendungs_Ueberweisungsbeschluss_insbes_gewoehnl_Geldforderungen.pdf?__blob=publicationFile

könnt Ihr euch selbst schlau machen und die Formulare entsprechend ansehen/ausdrucken.

 

Ich werde sicherlich über weitere Neuerungen und im Laufe der Zeit auch über meine Erfahrungen damit berichten.

 

Viel Spaß und Erfolg beim Vollstrecken

Gruß Jutta Hurt

Seminar Mobiliarvollstreckung vom 17.03.2012

 

Seminar Mobiliarvollstreckung vom 17.03.2012

  

Bestimmt habe ich schon erwähnt dass ich gerne Seminare besuche?! 

 Letzten Samstag war es "endlich" wieder soweit (ich weiß ich bin komisch) juhu ich darf auf ein Seminar!!

 

Das Seminar dauerte von 9:30 Uhr bis ca. 17:00 mit Pausen, eigentlich für einen ersten Frühlings-Samstag und dann auch noch bei schönem Wetter, viel zu lange!

 Aber, man nimmt von jedem Seminar was mit  (ich meine hier nicht die Seminarunterlagen und den Block mit Kugelschreiber).

Nein, irgendwelche  neuen Erkenntnisse oder auch nur einzelne Sätze.

 Manchmal ist es bedauerlicherweise trotzdem so, dass es bei einem Satz bleibt, den man mit nach Hause nehmen kann und ansonsten ist es sterbenslangweilig!

 Doch, dieser Samstag hat sich wirklich gelohnt!

Ich habe hier (außer den Seminarunterlagen und dem Block mit Kugelschreiber) noch ne ganze Menge mit nach Hause genommen.

 

Am Samstag ging es um Änderungen der ZPO die zum 01.01.2013 in Kraft treten; also um die Mobilarvollstreckung und Änderungen im EV-Verfahren.

In den Seminarunterlagen, vorbereitet von Frau Scheungrab, steht: „Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.07.2009 (…) ist hinsichtlich der Ermächtigungsnormen der Länder und des BMJ bereits zum 01.08.2009 in Kraft getreten.Die meisten Änderungen in der ZPO –die Anwendungsnormen- treten zum 01.01.2013 in Kraft…“

 

Na ja, zunächst hört sich das nicht sehr spannend an…

Aber, die Zeit verging wie im Flug; Frau Scheungrab hat die Eigenschaft, was mir schon bei den Online-Seminaren die ich von ihr besucht habe, aufgefallen ist, solche Seminare „lebendig“ zu gestalten; nicht nur den Stoff „runterbeten“ und dann verabschieden, nein, sie schafft es, notwendige Informationen zusammenzufassen, die Neuerungen zu analysieren und gebündeltes Wissen weiterzugeben.

 

Sie macht sich auch jedes Mal für das Skript die Mühe, aktuelle und/oder für die Gläubigerseite „gut zu gebrauchende“ Entscheidungen, mit kurzer Inhaltsangabe, aufzulisten.

 Sie prüft die Neuerungen skeptisch ab und prüft dabei sozusagen die „Alltagstauglichkeit“.

 Selbstverständlich kann ich das Seminar hier nicht zusammenfassen, zum einen fehlt die Zeit und zum anderen ist eine Erzählung aus zweiter Hand nie so gut wie die aus erster Hand. Ich kann nur sagen: unbedingt selbst auf Seminare gehen!

Auch die Betreuung durch IWW (Institut für Wirtschaftspublizistik), welche Veranstalterin des Seminars war, ist super gelaufen.

Bereits vor Beginn (ich war ne halbe Stunde vorher da) war eine Mitarbeiterin der Fa. IWW vor Ort, hat jeden begrüßt, der Seminarraum war gerichtet, das Skript, Informationsmaterial (und natürlich der Block und der der Bleistift) lagen auf den Plätzen, es gab sogar schon Kaffee; Wasser stand sowieso auf den Tischen. Die Mitarbeiterin der IWW war ebenfalls den ganzen Tag vor Ort und hat sich um unser Wohlbefinden gekümmert; Exemplare verschiedener Fachzeitschriften vom IWW lagen aus und konnten mitgenommen werden.  Am Ende des Seminartages haben wir sofort unsere ausgedruckte Teilnamebescheinigung erhalten.

 

Alles in allem sehr zufriedenstellend und dies wird sicherlich nicht mein letztes Seminar, sowohl bei Frau Scheungrab (siehe auch: www.ksseminare.de) als auch über den IWW-Verlag (siehe auch: www.iww.de ) sein, welches ich besucht habe.

Sehr empfehlenswert!

 … habe ich schon erwähnt, ich liebe Seminare ….

 

Vielleicht bis zum nächsten Seminar!?

 Gruß Jutta Hurt

Seminare in der Zwangsvollstreckung

 

Habe ich euch eigentlich schon erzählt dass ich unheimlich gerne Seminare besuche?!

 

Nachdem ich (bzw. unsere Kanzlei) Abonnent(en) beim IWW-Verlag bin (bzw. sind) werde ich natürlich regelmäßig über Seminarangebote informiert.

Eins ist mir sofort ins Auge gestochen und ich habe mich angemeldet für das Seminar „Mobiliarvollstreckung –Revolution durch das Gesetz zur Sachaufklärung“, Referentin Karin Scheungrab, in Stuttgart am 17.03.2012; vielleicht sieht man sich ja sogar ?!? J

Frau Scheungrab informiert über „Vollstrecken ins bewegliche Schuldnervermögen –der unerwartete kurfristige Zugriff macht´s!“, „Neue Vermögensauskunft durch den Schuldner“, „Gesetz zur Sachaufklärung: Neue Möglichkeiten für Gerichtsvollzieher und Gläubiger“ sowie u.a. über „Erfolgsabhängige Vergütung des Gerichtsvollziehers –Anreiz zur effektiven Vollstreckung?“.

Die Seminare finden auch in Hamburg (23.02.) in Düsseldorf (24.02) und in Berlin (16.03.2012) statt.

Ich freu mich auf jeden Fall dort hingehen zu können, denn eins ist sicher, man nimmt JEDES MAL irgendwas mit was man in der Praxis verwenden kann;

Falls ihr euch selbst mal informieren wollt was es für Seminare gibt bei IWW: www.iww.de/seminare

 

Vielleicht bis zum 17.03.2012 in Stuttgart?

Gruß Jutta Hurt

 

 

Öfters gestellte Fragen IV

Heute will ich mal wieder auf die Fragen/Schlagwörter eingehen; wie immer will ich dazu sagen, dass ich die Fragen so beantworte wie ich sie bearbeiten würde (und wie sie i.d.R. bei mir auch klappen)

 

Vollstreckung bei mehreren Niederlassungen?

 

Ich denke die Frage zielt auf Pfändung z.B. von Bankkonto; muss nicht sein, da bei korrekter Zustellung sich das auf alle Filialen dieser Bank auswirkt; d.h. der Schuldner kann dann auch an keiner Zweigstelle mehr was abheben wenn das Konto gepfändet wurde.

 

Anlagen zum vorläufigen Zahlungsverbot?

 

Nein keine Anlagen, das vorläufige Zahlungsverbot wird direkt über den Gerichtsvollzieher zugestellt und die Beträge müssen ihm nicht nachgewiesen werden.

 

Erhält der Schuldner eine Kopie des vorläufigen Zahlungsverbots?

 

Direkt von uns nicht; eine Ausfertigung wird ihm über den Gerichtsvollzieher zugestellt.

 

Bis wann Zinsen berechnen bei ZV-Auftrag?

 

Zinsen immer bis gestern berechnen und in Auftrag noch reinschreiben „zuzüglich fortlaufender Zinsen ab (heute)..“

 

EV-Antrag nach Vollstreckung?

 

Ich mach immer einen so genannten „Kombi-Auftrag“ (siehe hierzu bereits in einem früheren Beitrag), dann ist alles auf einmal erledigt.

 

Kontopfändung, darf man noch zwangsvollstrecken?

 

Sobald der Pfü erlassen wurde und die Unterlagen vom erlassenden Gericht wieder da sind kann man sofort den Gerichtsvollzieher beauftragen. Man sollte halt drauf achten, falls Geldeingänge kommen vom Drittschuldner dies dem Gerichtsvollzieher dann auch noch mitzuteilen bzw. wenn der Gerichtsvollzieher beitreibt, dies dem Drittschuldner mitzuteilen.

 

Wann muss ein Pfü zurückgenommen werden?

 

Auf jeden Fall dann wenn alles bezahlt ist; wenn der Drittschuldner alles bezahlt muss das dem Drittschuldner nicht extra noch mitgeteilt werden (das weiß er dann eigentlich selbst). Sollte allerdings anderweitig Geld kommen muss man dies dem Drittschuldner mitteilen bzw. die Pfändung dem Drittschuldner gegenüber (am besten mit AZ des Pfü) für erledigt erklären.

 

Angabe der Kontonummer im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss?

 

Nein, muss nicht sein.

 

Anwaltskosten Zwangsvollstreckung Pfändungs-und Überweisungsbeschluss und Gerichtsvollzieher

 

Anwaltskosten sind ne 0,3Gebühr gem. 3309 RVG aus der Gesamtforderung zzgl. Auslagenpauschale und ggf. Mwst. (wenn Mandant nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist); die Gerichtsvollzieherkosten kann ich betragsmäßig nicht genau sagen, bewegen sich jedoch zw. € 12,50 und € 25,00.

 

Muss eine Pfändung auf der Lohnabrechnung aufgeführt werden?

 

Ich kenn es nicht anders, es muss ja nachvollziehbar sein was abgeführt wird.

 

Zuständiger Gerichtsvollzieher, Schuldner verzogen?

 

Naja, da sich die Gerichtsvollzieherauswahl nach dem Wohnort des Schuldners richtet gibt’s bei „unbekannt verzogen“ keinen zuständigen Gerichtsvollzieher. Vor allem ist es ja so, dass, wenn ich einen Gerichtsvollzieher beauftrage dies in der Regel deshalb tue um Geld zu bekommen; und wo soll der Gerichtsvollzieher pfänden wenn der Schuldner nicht da ist???

 

Zustellungsauftrag und vorläufiges Zahlungsverbot in einem?

 

Wenn man den Gerichtsvollzieher nimmt der für den Wohnort des Schuldners zuständig ist, wüsste ich nicht was dagegen spricht.

 

Weiterhin frohes vollstrecken…

 

Gruß Jutta Hurt

 

 

 

 

Fachseminar die Zweite

 

Fach-Seminare die Zweite

 

 Sicherlich kennen viele von Euch den Haufe-Verlag?!

Der Haufe Verlag hat sich auf Online-Datenbanken, Software und Loseblattsammlungen zu Themen aus Wirtschaft, Recht und Steuern spezialisiert.

 

Immer wieder werden auch, im Zuge des www Online-Seminare angeboten; vor kurzem wurde unserer Kanzlei ein kostenloses Online-Seminar (Gegenwert rund € 100,00) angeboten.

Mit Freuden habe ich festgestellt, dass dieses Seminar „Fristen-Verjährung-Zustellung“ von Frau Karin Scheungrab gehalten wurde. Ich habe mich (wie erwähnt, Schwabe halt J) zum Seminar angemeldet und die Zusage zur (kostenlosen!!) Teilnahme umgehend erhalten.

Zwischenzeitlich schon ein „alter Hase“ beim Online-Seminar habe ich zum genannten Zeitpunkt mit den mir zur Verfügung gestellten Links und Passwörtern angemeldet.

Ich kann jedem nur empfehlen auch mal so ein Online-Seminar zu besuchen, ist total einfach zu handhaben und optimal; man braucht nirgends hinreisen, hat somit auch keine Fahrtkosten und, was ganz wichtig ist, keinen Zeitverlust!

Auch hier beim Haufe.onlinetraining war der Vortrag super verständlich, man konnte problemlos anhand des (zwischenzeitlich ausgedruckten) Skripts dem Vortrag folgen. Frau Scheungrab hat das Seminar sehr übersichtlich und verständlich gestaltet. Das Gute ist, man muss nicht schon tief in der Materie drin sein, es wurde alles wunderbar erklärt. In dem zur Verfügung gestellten Skript waren zu diesem Thema ausführliche Tabellen zur Übersicht enthalten sowie einige Gerichtsentscheidungen aufgeführt sowie Beispielfälle durchgespielt.

Auch hier muss ich sagen, es hat sich gelohnt! Und dass es nichts gekostet hat macht die ganze Sache noch besser, denn es war auf keinen Fall umsonst!

Also traut Euch und macht auch mal, falls noch nicht geschehen, so eine Online-Schulung mit!

 

Weiterhin erfolgreiches Arbeiten

 

Gruß Jutta Hurt