Zwischenzeitlich habe ich es echt oft erwähnt; maßgeblich beim Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist die möglichst genaue Formulierung des Anspruches. Heute stelle ich meine entsprechende Textpassage vor, die ich bei Bausparverträgen verwende:
an den Drittschuldner:
aus den vorhandenen Bausparverträgen
insbesondere Nr.: (wenn bekannt unbedingt angeben!)
gepfändet werden alle Forderungen, Ansprüche und Rechte des Schuldners an die Bausparkasse aus abgeschlossenen Bausparverträgen insbesondere auf Anspruch auf
· Auszahlung der Bausparsumme (Bausparguthaben und Darlehensbetrag) nach Zuteilung
· Rückzahlung des Sparguthabens nach Kündigung
· das Kündigungsrecht selbst und das Recht auf Änderung des Vertrages