Pfändung Lebensversicherung

Wie schon jetzt mehrfach ausgeführt muss, egal was man pfänden will der Anspruch genau bezeichnet werden. Denn alles was man nicht bezeichnet hat ist nicht mit drin; es gibt keinen Interpretationsspielraum. Bei Lebensversicherungen empfiehlt es sich, soweit man die Vertragsnummer hat, direkt mal dort anzurufen und nach der zustellfähigen Adresse zu fragen. Die Gesellschaften unterscheiden sich manchmal, auch wenn sie unter einer Adresse zu erreichen sind, an kleinen Zusätzen in der Firmierung!

Hier die Formulierung die ich bei Pfändungen aus Lebensversicherungen benutze:

 

 

aus dem auf den Erlebens- oder Todesfall abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag

 

bestehende bei der (Versicherung)……

soll gepfändet werden

 

alle Ansprüche und Rechte des Schuldners einschließlich der Gestaltungsrechte an die Versicherungsgesellschaft -Drittschuldnerin 

insbesondere der Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme oder des bei der Aufhebung auf die Versicherung entfallenden Betrages der Prämienreserve, die Ansprüche auf die Überschussbeteiligungen, das Recht auf Kündigung und Umwandlung der Versicherung sowie auf Bestimmung, Änderung oder Widerruf der Bezugsberechtigung.

Zugleich wird angeordnet, dass der Schuldner die Versicherungsscheine (Versicherungspolicen) und die letzte Prämienquittung an den Gläubiger herauszugeben.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert