Pfändung Einkommen bei Selbstständigkeit

Bei der Pfändung von Einkommen bei Selbstständigen ist es etwas schwieriger die "Arbeitgeber" herauszufinden, da diese ja "ständig wechseln". Es handelt sich auch nicht wirklich um Arbeitgeber sondern eher um Auftraggeber. Das heißt zum Beispiel bei einem selbstständigem Maler muss man bei dem pfänden, welcher den Maler mit Arbeiten beauftragt. Herauszufinden ist das zum Beispiel über das Vermögensverzeichnis (wenns dann möglichst neu ist). Auf jeden Fall bedarf es auch hier wieder der besonderen Formulierung. Ich hatte bisher mit "meiner" Formulierung immer Erfolg:

Gepfändet wird der Anspruch an den Drittschuldner

auf Zahlung von Entgelt für durchgeführte oder durchzuführende (hier: Maler-)arbeiten in seiner Eigenschaft als Selbstständiger aus Werk-, Werklieferungs-, Geschäftsbesorgungs- sowie Dienst- und Kaufverträgen

Soweit man dann auch noch die Adresse weiß unter welcher die Arbeiten ausgeführt wurden kann man dies ebenfalls noch einfügen z.B. mit dem Wortlaut

(insbesondere für die durchgeführten Arbeiten in der …straße Nr. … in …)

 

Auf jeden Fall viel Erfolg beim pfänden.

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