Hier die Formulierung die ich bei Pfändungen aus Lebensversicherungen benutze:
aus dem auf den Erlebens- oder Todesfall abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag
soll gepfändet werden
alle Ansprüche und Rechte des Schuldners einschließlich der Gestaltungsrechte an die Versicherungsgesellschaft -Drittschuldnerin
insbesondere der Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme oder des bei der Aufhebung auf die Versicherung entfallenden Betrages der Prämienreserve, die Ansprüche auf die Überschussbeteiligungen, das Recht auf Kündigung und Umwandlung der Versicherung sowie auf Bestimmung, Änderung oder Widerruf der Bezugsberechtigung.
Zugleich wird angeordnet, dass der Schuldner die Versicherungsscheine (Versicherungspolicen) und die letzte Prämienquittung an den Gläubiger herauszugeben.